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Zurzeit gibt es immer häufiger Probleme mit „sozialen Randgruppen“ im Innenstadtbereich.
Insbesondere eine primär gefühlte Belästigung im Bereich der Sedanstraße. Aber auch massive Eingriffe in das friedliche Miteinander im Bereich der Wallstraße (noch Fußgänger-zone) das sich insbesondere durch
- Anpöbeln der Passanten unter Alkoholeinfluss
- Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit
- Massives Betteln
- Liegenlassen von Flaschen und anderen Utensilien
- Behinderung des Verkehrs
- Mitführen von zumindest subjektiv gefährlichen Hunden
darstellt. Die o.g. Sachverhalte sind der Polizei der Innenstadtwache, bzw. der Stadtverwaltung bekannt und teilweise angezeigt.
Es sind insbesondere Tatbestände die in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hildesheim in der Fassung vom 15.11.2010 genannt sind.
Hierbei sehen wir die Vertreibung der „Störer“ und damit die bloße Verlagerung des Ortes und nicht die Beseitigung der Ursache, als nicht zweckdienlich an.