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Der Bereich um die Welterbestätten ist von einer hohen Konkurrenz um den knappen Parkraum insbesondere zwischen Pendlern, Bewohnern, Besuchern von Einrichtungen und Touristen geprägt. Die wesentliche Bebauung ist zu einer Zeit entstanden, wo es keine oder nur eine sehr geringe Motorisierung gab, sodass die aktuelle Parkraumsituation den Bedürfnissen nicht gerecht wird. Daher ist aus Bevölkerung und Politik der Wunsch geäußert worden, die Situation für Anwohner zu verbessern. Dem trägt das neue Parkraumkonzept Rechnung welches im Detail (Parkraumerhebung Tag / Nacht, Analyse, Zielsetzung) in den Gremien vorgestellt wird.
Ziel des Parkraumkonzeptes ist die Ausweitung der bisherigen Bewohnerparkzonen für die westliche Innenstadt, um eine Verbesserung der Parkraumsituation zu erzielen. Künftig werden die Bewohner von dieser verbesserten Situation profitieren; für Besucher, Touristen und Pendler wird es in Kürze ein Leitsystem zu bestimmten Zielen geben.
In der Anlage befindet sich eine Übersicht der bisherigen Bewohnerparkzonen, der Änderung und der künftigen Bewohnerparkzonen – Anlage 1 – 3. Dies sieht eine Erweiterung der vorhandenen Bewohnerparkzonen B, E, und G bzw. Hinzunahme der Zone F vor. Die Grenzen sind aus den beigefügten Anlagen ersichtlich. Die Zone A umfasst den Bereich nördlich der Kaisersraße bis zum Bahnhof und bleibt damit unvervändert. Die Zone B umfasst den Bereich westlich der Fußgängerzone südlich der Kaiserstraße und wird um das Michaelisviertel ergänzt. Die Zone C umfasst den Bereich östlich der Fußgängerzone südlich der Kaiserstraße und bleibt damit unverändert. Ebenfalls unverändert bleibt die Zone D mit der Keßlerstraße, Lappenberg und Gelber Stern. Die Zone E im Bereich Dingworthstraße wird um die Phoenixstraße ergänzt. Die neue Zone F umfasst den Bereich südlich der Schuhstraße und nördlich des Kalenberger Grabens. Die vorhandene Zone G wird lediglich um die Goschenstraße erweitert.
In einer weiteren Anlage wird die Umsetzung des Bewohnerparkens erläutert, dabei gelten die bisherigen Voraussetzungen für die Berechtigung – Informationsblatt Anlage 4. In den Bewohnerparkzonen können weitere Nutzer die keine Berechtigung für einen Bewohnerparkausweis besitzen im Rahmen der Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheingebern in der Stadt Hildesheim (ParkGO) Parkplätze in Anspruch nehmen. Hierfür ist das Aufstellen von 23 Parkscheinautomaten vorgesehen. Die Kosten ergeben sich aus der Folgekostenabschätzung – Anlage 5.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | bisherige Bewohnerparkzonen (317 KB) | ||||
2 | öffentlich | Änderungen der Bewohnerparkzonen (314 KB) | ||||
3 | öffentlich | künftige Bewohnerparkzonen (319 KB) | ||||
4 | öffentlich | Informationsblatt (30 KB) | ||||
5 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (149 KB) |