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Gemäß der Einzelhandelskonzeption handelt es sich bei der Fläche am Bischofskamp zwischen Rudolf-Diesel-Straße und der Steuerwalder Straße um eine Potenzialfläche für den zentralen Versorgungsbereich „Nordstadt“. Mit dem Bebauungsplan werden Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen getroffen und die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in dem Bebauungsplanbereich geregelt.
Die Unterrichtung und Erörterung zu diesem Bebauungsplan hat in der Zeit vom 04.10.2010 bis 29.10.2010 stattgefunden. Dazu sind aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.11.2010 bis 20.12.2010 frühzeitig beteiligt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.07.2012 bis zum 20.08.2012 förmlich beteiligt. Es wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.
In der Zeit vom 24.07.2012 bis zum 23.08.2012 hat der Entwurf der Bebauungsplanänderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Dabei wurden keine Anregungen vorgebracht.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplan (1749 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begründung (65 KB) |