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In den vergangenen Jahren konnte die Stadt expansionswilligen Gewerbebetrieben nur bedingt geeignete Gewerbeflächen anbieten. Infolgedessen kam es zur Abwanderung von Betrieben ins Umland. Mit dem Gewerbegebiet Glockensteinfeld konnten bereits kurzfristig neue Potenziale für Ansiedlungen erschlossen werden, die sich seit 2009 erfolgreich in der Vermarktung befinden.
Vor diesem Hintergrund sieht der neue Flächennutzungsplan als Nachfolgenutzung der aufgegebenen Kleingartenanlagen am Lerchenkamp eine gewerbliche Nutzung für den kurz- bis mittelfristigen Bedarf vor. Die Flächen eignen sich aufgrund der guten Verkehrsanbindung, Lage und des möglichen Zuschnittes besonders für kleinteilige Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Solche Angebote sind im jetzigen Gewerbeflächenportfolio der Stadt unterrepräsentiert.
Da Teilbereiche der Anlage bereits aus der Bewirtschaftung als Kleingärten herausgenommen und geräumt worden sind, können die Flächen nach Ende des Verfahrens zeitnah vermarktet werden.
Konkret werden durch den Bebauungsplan HN 312 „Lerchenkamp Süd II“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Auslagerungs- bzw. Erweiterungsflächen für ortsansässige Unternehmen geschaffen, um deren Betriebsstandort in Hildesheim langfristig sichern zu können. Gleichzeitig können Flächen für potenzielle Neuansiedlungen zur Verfügung gestellt werden.
Durch die Lage und Nachbarschaft zu Autohäusern und hochwertigen Dienstleistungsunternehmen bietet sich auch die Ansiedlung autoaffiner Nutzungen an.
Für das Grundstück der Arbeiterwohlfahrt (AWO) wird durch die Festsetzung als Gewerbegebiet in Verbindung mit einer sogenannten „Fremdkörperfestsetzung“ gemäß § 1 Abs. 10 BauNVO im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung der bestehenden Wohnanlage ein erweiterter Bestandsschutz gewährleistet.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2009 die Aufstellung des Bebauungsplans HN 312 „Lerchenkamp Süd II“ beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs.1 wurde in der Zeit vom 06.06. - 01.07.2011, die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 06.06. - 08.07.2011 durchgeführt. In beiden Verfahren wurden planungsrelevante Hinweise nicht gegeben.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren zur öffentlichen Auslegung beteiligt.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf Bebauungsplan (1410 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entwurfsbegründung (168 KB) | ||||
3 | öffentlich | Entwurfsbegründung Anlage 1 Umweltbericht (93 KB) | ||||
4 | öffentlich | Textliche Festsetzungen (98 KB) | ||||
5 | öffentlich | Schalltechnisches Gutachten (1197 KB) | ||||
6 | öffentlich | Grünordnerischer Fachbeitrag (4107 KB) |