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Um Kundenwünschen nach immer vielfältigeren Verpackungen entsprechen zu können, muss die Firma Löseke ihr Farblager und das Lager für Druckzylinder erweitern. Da die Druckmaschine für diese Verpackungen nur mit einem absolut unverhältnismäßig hohem Aufwand versetzt werden könnte und das Zylinderlager aus betriebsablauftechnischen Gründen möglichst nahe der Druckmaschine liegen muss, kommt hierfür nur eine Erweiterung an der Nordseite in Frage. Ähnlich verhält es sich bei dem Farblager, das zudem aus Sicherheitsgründen in einem Außenanbau unterzubringen ist. Es war daher geboten, dieses Bebauungsplanänderungsverfahren durchzuführen, um die notwendigen baulichen Erweiterungen zulassen zu können.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans BA 174.1 hat in der Zeit vom 19.06.2012 bis 18.07.2012 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Dabei wurden keine Anregungen vorgetragen.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.06.2012 bis zum 24.07.2012 beteiligt. Dazu wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.
Zum Abschluss des Verfahrens ist nun der Satzungsbeschluss zu fassen.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplan (1488 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begründung (58 KB) |