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Vorlage - 12/326  

Betreff: Ausbau von Krippenplätzen - Umwandlung von Kindergarten- in Krippenplätze
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Steinert, Bernd
Federführend:51.1 Kinder und Jugend Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Bavenstedt Information
04.09.2012 
Sitzung des Ortsrates Bavenstedt zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Einum Information
04.09.2012 
Sitzung des Ortsrates Einum zur Kenntnis genommen   
Jugendhilfe- und Sozialausschuss Information
11.09.2012 
Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Achtum-Uppen Information
25.09.2012 
Sitzung des Ortsrates Achtum-Uppen zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Geburtenentwicklung in den Stadtteilen Bavenstedt, Einum und Achtum/Uppen  

Sachverhalt:

 

Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von 1 bis  3 Jahren ab dem 01.08.2013 ist es für die Stadt erforderlich, weitere Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren einzurichten.

 

Der Ausbau von Betreuungsplätzen wird zurzeit durch die „Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung“ (RIK) gefördert. Anträge nach dieser Richtlinie sind spätestens zum 15.09.2012 beim Land einzureichen. Bereitgestellte Mittel für die Stadt Hildesheim, die nicht durch einen Antrag gesichert sind, verfallen. Durch die Folgerichtlinie zum Ausbau von Krippenplätzen werden künftig wesentlich geringere Zuwendungen seitens des Landes für den Krippenausbau zur Verfügung gestellt.

 

Aufgrund der Fusion der Pfarrgemeinden Bavenstedt, Achtum und Einum im Jahr 2014 wurden die Kindertagesstätten in Achtum und Einum bereits jetzt aufgefordert, ein gemeinsames Betreuungskonzept für Krippen- und Kindergartenkinder der Kindertagesstätten ab dem Kita-Jahr 2013/2014 vorzulegen. Eine Einigkeit unter den Pfarrgemeinden Achtum und Einum hinsichtlich eines gemeinsamen Konzeptes konnte nicht erzielt werden.

 

Von den Pfarrgemeinden Einum und Achtum sind jeweils Anträge für den Ausbau von Krippenplätzen gestellt worden.

 

Einum:

Neu- bzw. Umbau einer 3-gruppigen Kindertagesstätte einschließlich einer Krippengruppe unter Einbezug des vorhandenen Pfarrheims und des Pfarrhauses auf dem Kirchengrundstück 

Derzeitiges Angebot: 2 Kindergartengruppen mit jeweils 18 Kinder in der St.-Hedwig-Str. 6

 

Achtum:

Reduzierung der Kindergartenplätze von 34 auf 24 durch Abbau der Kleingruppe mit 10 Kindern und Einrichtung einer Krippengruppe für 15 Kinder.

Derzeitiges Angebot: 1,5 Kindergartengruppen mit 24 und 10 Kindern.

 

Bereits für das Kita-Jahr 2012/2013 wurde eine Reduzierung von 14 Kindergartenplätzen in Achtum/Uppen vorgenommen. Eine erforderliche Reduzierung von Kindergartenplätzen in Einum konnte für das Kita-Jahr 2012/2013 nicht erreicht werden.

 

Lt. Kita-Bedarfsplan, Stand 01.08.2012, stellt sich die Bevölkerungsstruktur wie folgt dar:

 

 

Kinder im Alter bis 3 Jahren

Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren

Bavenstedt

34

37

Einum

13

16

Achtum/Uppen

20

20

 

Zurzeit orientieren sich die Eltern mit Kindern unter 3 Jahren aus Bavenstedt nach Drispenstedt. Dort ist für das Kita-Jahr 2013/2014 der Ausbau einer weiteren Krippengruppe geplant.

 

Folgende Aspekte wurden von der Verwaltung bei der Entscheidung berücksichtigt:

 

-              Die Geburtenrate in Achtum/Uppen ist höher als in Einum. Eine überwiegende Belegung der Krippenplätze erfolgt aus Achtum/Uppen. Aus dem Kindergarten entlassene Kinder können die Grundschule im selben Ort besuchen.

-              Das Gebäude und Grundstück der Kita in Achtum gehört der Pfarrgemeinde. Die maximale Fördersumme des Landes beträgt 75.000 €. Die Summe ist für die erforderliche Baumaßnahme nicht ausreichend. Eine Ergänzungsfinanzierung soll durch die Pfarrgemeinde erfolgen.

-              Das künftige Kita-Gebäude in Einum ist ebenfalls Eigentum der Kirchengemeinde. Die maximale Fördersumme des Landes beträgt 195.000 €. Die Summe ist für den erforderlichen Neubau der Krippengruppe nicht ausreichend. Eine Ergänzungsfinanzierung für den Krippenausbau als auch die Herrichtung der vorhandenen Gebäude für die Kindergartenbetreuung soll ebenfalls durch die Pfarrgemeinde erfolgen.

-              Bei dem Gebäude, in der sich die Kita in Einum derzeitig befindet, handelt es sich um ein angemietetes Objekt durch die Stadt Hildesheim. Der Mietvertrag läuft bis zum 31.12.2016.

 

Der Aufforderung an die Kirchengemeinden, ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten und der Stadt Hildesheim ein abgestimmtes Ergebnis vorzulegen, wurde nicht nachgekommen. Auf der Basis verschiedenster Planungsgespräche (auch vor Ort) und der Bewertung der Gesamtsituation wird die Verwaltung den Antrag von Achtum befürworten.

 

Die Situation stellt sich künftig wie folgt dar:

 

Achtum:               Erhalt von einer Kindergartengruppe und Einrichtung einer Krippengruppe für 15 Kinder zum 01.08.2013.

Einum:               Erhalt von 1 bis 1,5 Kindergartengruppen in der bisherigen Kindertagesstätte

 


Anlage/n:

1.      Geburtenentwicklung in den Stadtteilen Bavenstedt, Einum und Achtum/Uppen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geburtenentwicklung in den Stadtteilen Bavenstedt, Einum und Achtum/Uppen (159 KB)      
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