Stadt Hildesheim

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Vorlage - 12/320  

Betreff: Aufhebung der Beherbergungssteuersatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schöps, Peter
Federführend:20.2 Steuern und Abgaben Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
05.09.2012 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
24.09.2012 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
01.10.2012 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Aufhebungssatzung  
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 11.07.2012 die Satzungen der Städte Bingen und Trier, die ähnlichen Inhalts wie die Beherbergungssteuersatzung der Stadt Hildesheim sind, in vollem Umfang für unwirksam erklärt. Grund dafür ist die Erhebung der Beherbergungssteuer für beruflich veranlasste Übernachtungen und fehlende Regelungen, wie diese von privaten zu unterscheiden sind. Das führe zur Ungewissheit über die Besteuerungsvoraussetzungen, die auch nicht für eine Übergangszeit hingenommen werden kann.

 

Es ist erforderlich, die Beherbergungssteuersatzung der Stadt Hildesheim vollständig aufzuheben, weil die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts massiven Einfluss auf das beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anhängige Normenkontrollverfahren und zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Göttingen hat. Den Räten in Göttingen und Oldenburg wird ebenfalls vorgeschlagen, die bisherigen Beherbergungssteuersatzungen aufzuheben und die gezahlten Steuerbeträge verzinst zu erstatten.

 

Um den Anspruch der in der Abgabenordnung geregelten Erstattungszinsen möglichst gering zu halten – der Zinssatz beträgt 6 % p.A. – hat die Stadt Hildesheim sofort reagiert und die bisherigen vorläufigen Steuerfestsetzungen aufgehoben. Die gezahlten Steuerbeträge von rd. 94.000 € wurden erstattet. An Erstattungszinsen waren insgesamt 939 € festzusetzen.

 

Dieses Verfahren ist in einer mit der DEHOGA geschlossenen Vereinbarung dokumentiert. Mit Abschluss der Vereinbarung und dem Erlass von Steuerbescheiden mit Vorläufigkeitsvermerk konnte vermieden werden, dass Hildesheimer Übernachtungsbetriebe gegen Steuerfestsetzungen klagen, wodurch der Stadt Hildesheim weitere Kosten entstanden wären.

 

Der Erlass einer geänderten Beherbergungssteuersatzung, die vom 01.01.2012 an nur privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen besteuert, wird nicht vorgeschlagen, weil der Anteil dieser Übernachtungen an den Gesamtübernachtungen nur ca. 10 – 30 % beträgt. Außerdem würde eine solche rückwirkende Regelung zu einem erneuten Klagerisiko führen, weil die Anteile von privat und beruflich veranlassten Übernachtungen nicht erfasst sind und Durchschnittswerte nicht akzeptiert werden, denn die Anteile sind von Betrieb zu Betrieb und je nach Monat (Messen in Hannover) unterschiedlich.

 

Ebenso wie bei den Nieders. Städten Osnabrück und Göttingen, wird der Verwaltungsaufwand für Nachweis bzw. Überprüfung der beruflich veranlassten Übernachtungen bei den Übernachtungsgästen und deren Arbeitgebern, den Steuerpflichtigen und der Kommune als zu erheblich und in keinem angemessenen Verhältnis zum Steueraufkommen stehend, angesehen. Bereits jetzt sind bei beruflich veranlassten Übernachtungen in Lübeck und Dortmund die Übernachtungsbetriebe verpflichtet, sich in jedem Einzelfall eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen zu lassen und diese der Kommune zusammen mit der Steuererklärung zu übersenden bzw. aufzubewahren. Im Nachhinein vorgelegte Bescheinigungen werden akzeptiert und führen erneut zu Arbeitsaufwand für die Änderung von Steuerbescheiden und Steuererstattungen.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Beherbergungssteuersatzung vollständig und ersatzlos aufzuheben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Aufhebung der Satzung der Stadt Hildesheim zur Erhebung einer Beherbergungssteuer (Aufhebungssatzung) wird beschlossen.

Die Beherbergungssteuersatzung der Stadt Hildesheim vom 04.07.2011 wird somit rückwirkend zum 04.08.2011 (Datum des Inkrafttretens) aufgehoben.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

  1. Aufhebungssatzung
  2. Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Aufhebungssatzung (6 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Folgekostenabschätzung (148 KB)      
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