Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 12/318  

Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für 2012;
Beitrittsbeschluss zu den Einschränkungen in der Genehmigungsverfügung vom 10.08.2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ossenkop, Carsten
Federführend:20.1 Rechnungswesen Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
05.09.2012 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
10.09.2012 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Anlagen:
Genehmigungsverfügung des MI  

Sachverhalt:

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Referat 32 Kommunalangelegenheiten (Kommunalaufsicht)- hat mit Schreiben vom 10. August  2012 den Beschluss des Rates der Stadt Hildesheim vom 05. März 2012 über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit der Einschränkung genehmigt, dass im § 4 der Satzung anstelle des bisher festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 300 Millionen ein Höchstbetrag von 245 Millionen tritt.

 

Weiterhin enthält die Genehmigungsverfügung bezüglich des Haushaltsplanes den Hinweis, die in der Produktbeschreibung im Teilhaushalt 2, Dezernat B im Produkt 61200 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft formulierten strategischen Ziele, nach denen ein Einsatz von 50 % der im aktuellen Haushalt ersparten Zinsen im Produkt 11108 Bauunterhalt vorgesehen und erforderlichenfalls für übertragbar zu erklären sei, stehen nicht im Einklang mit den Veranschlagungsgrundsätzen des Gemeindehaushaltsrechtes. Insoweit geht die Aufsichtsbehörde davon aus, dass diese Zielsetzung nicht vollzogen und ihr anderenfalls umgehend darüber berichtet wird.

 

Nach erfolgtem Beitrittsbeschluss ist dieser der Kommunalaufsicht zur Kenntnis zu geben. Die Satzung kann dann formell bekanntgegeben und Satzung und Haushaltsplan im Anschluss an sieben Tagen öffentlich ausgelegt werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist werden die Haushaltssatzung und damit der Haushaltsplan 2012 gemäß § 112 Absatz 3 Satz 1 NKomVG wirksam und die Phase der vorläufigen Haushaltsausführung endet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hildesheim tritt den in der Beanstandungsverfügung vom 10. August 2012 enthaltenen Bedingungen bei und setzt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite in § 4 der Haushaltssatzung für das Jahr 2012 auf nunmehr 245 Millionen fest.

 

Die im Haushaltsplan 2012 in Produkt 61200 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft enthaltene Zielvorgabe eines Einsatzes sowie einer evtl. erforderlichen Übertragung von ersparten Zinsen auf das Produkt 11108 Gebäudemanagement für Zwecke der Bauunterhaltung wird nicht weiter verfolgt.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

1.      Genehmigungsverfügung des MI

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Genehmigungsverfügung des MI (948 KB)      
Seitenanfang