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Die beigefügte Vorlage des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim
Nr. 7/2012 Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim für das Geschäftsjahr 2011 und Entscheidung über die Verwendung des an den Sparkassenzweckverband abgeführten Teilbetrages des Jahresüberschusses der Sparkasse Hildesheim
wird der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes in ihrer Sitzung am 17.09.2012 vorgelegt.
Der Vertreter der Stadt Hildesheim ist in der Verbandsversammlung gemäß § 12 Abs. 2 NKomZG i.V.m. § 138 Abs. 1 Satz 2 NKomVG an die Beschlüsse des beschließenden Fachausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates gebunden.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | SpZwV_Vorlage_7_2012_Entlastung_Gewinnverwendung (12 KB) | ||||
2 | öffentlich | SpZwV_Vorlage_7_2012_Anlage1_Beschluesse_VR (923 KB) | ||||
3 | öffentlich | SpZwV_Vorlage_7_2012_Anlage2_Geschaeftsbericht_2011 (319 KB) | ||||
4 | öffentlich | Folgekostenabschaetzung (34 KB) |