|
|
Das Schiedsamtswesen der Stadt Hildesheim wird neu geregelt. Hierbei ist beabsichtigt, den Schiedsamtsbezirk Sorsum aufzulösen und in den Schiedsamtsbezirk Südwest einzugliedern. Über die Auflösung hat der Ortsrat zu entscheiden.
Die Stadt Hildesheim ist auf ihrem Gebiet für die Einrichtung und die Unterhaltung von Schiedsämtern nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter zuständig. Diese gesetzliche Pflicht beinhaltet keine Vorgabe zu der Anzahl der Schiedsamtsbezirke. Insoweit steht es im Ermessen der Stadt im Rahmen einer angemessenen Kosten-Nutzen-Relation die Bezirke (neu) zu regeln.
Den Anstoß zur strukturellen Überprüfung der bestehenden 4 Schiedsamtsbezirke (Nord, Süd, Einum und Sorsum) gaben einerseits die anstehenden Neuwahlen aller Schiedspersonen und andererseits die Anregung der Schiedspersonen aus Sorsum auf Auflösung ihres Bezirkes. Sie führten an, dass ihr Bezirk sehr klein sei und in den letzten 4 Jahren nicht ein „echter“ Schlichtungsfall aufgetreten sei. Dem gegenüber bestehe die Pflicht zur umfangreichen Fortbildung, so dass Kosten und Nutzen nicht im Verhältnis stünden.
Die strukturelle Überprüfung – unter Beteiligung der derzeitigen Schiedspersonen – zeigte in allen Bezirken ein großes Ungleichgewicht hinsichtlich der Größe und der Anzahl der Schiedsverfahren. Die neue Struktur beseitigt diese unter dem Gesichtspunkt des gleichen Aufwands für gleiches Ehrenamt.
Zukünftig soll sich Hildesheim in 2 Schiedsamtsbezirke aufteilen:
o Schiedsamtsbezirk I (Nordost)
(wie bisher: Himmelsthür, Nordstadt, Drispenstedt, Bavenstedt)
(neu: Einum, Achtum-Uppen, Oststadt/ Stadtfeld, Stadtmitte/ Neustadt)
o Schiedsamtsbezirk II (Südwest)
(wie bisher: Marienburger Höhe/ Galgenberg, Moritzberg, Itzum/ Marienburg, Neuhof/ Hildesheimer Wald/ Marienrode, Ochtersum)
(neu: Sorsum und verschoben: Achtum-Uppen, Oststadt/ Stadtfeld, Stadtmitte/ Neustadt).
Eine grafische Gegenüberstellung der alten und neuen Struktur findet sich in der Anlage.
Im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung werden die bisherigen Bezirke Nord und Süd bezüglich ihrer wohnberechtigten Bevölkerung und unter Beachtung der bestehenden Ortschaftsgrenzen harmonisiert. Einige Ortschaften wechseln ihre Zugehörigkeit.
Der sehr kleine Bezirk Einum soll nach Anhörung (gesonderte Ortsratsvorlage 12/310 für OR-Sitzung am 04.09.) aufgehoben und eingegliedert werden. In Einum gab es in den letzten 15 Jahren nicht einen echten Schlichtungsfall.
Der zweite sehr kleine Bezirk Sorsum soll ebenfalls aufgelöst und in den Schiedsamtsbezirk Südwest eingegliedert werden. Die Entscheidung über die Auflösung obliegt dem Ortsrat als Umkehrschluss aus § 93 Abs. 1 Satz 2 Nummer 7 NKomVG, da die Ortschaft Sorsum über mehr als 2.000 Einwohner verfügt.
Es handelt sich nicht um eine ersatzlose Aufhebung, sondern im Ergebnis um eine neue Zugehörigkeit.
Aus den o.g. Schreiben der derzeitigen Schiedspersonen Hr. Ernst und Hr. Steinmetz ist zu entnehmen, dass in den letzten 4 Jahren nicht ein echter Schlichtungsfall und nur etwa 5 sog. Tür- und Angelfälle aufgetreten sind. Insofern besteht keine zwingende Notwendigkeit eines eigenen Schiedsamtsbezirks. Demgegenüber besteht die Pflicht zur umfangreichen Fortbildung. Die jährlichen Fortbildungskosten sowie die übrigen Sachkosten der Schiedspersonen hat die Stadt zu tragen. Eine angemessene Kosten-Nutzen-Relation ist nicht mehr gegeben.
Auch die wohnberechtigte Bevölkerung der Ortschaft Sorsum steht nicht im Verhältnis zu den bestehenden Schiedsamtsbezirken Nord (11,9%) oder Süd (3,7%). Gemessen an der Bevölkerung ist der Bezirk Sorsum nicht erheblich größer als der Bezirk Einum. Insofern ist es aus Sicht der gesamten Stadt nur konsequent auch diesen Bezirk aufzulösen und einzugliedern. Es soll ein einheitliches gesamtstädtisches Konzept verfolgt werden.
Mit der neuen Zugehörigkeit wird schließlich die teilweise schwierige Nachfolgersuche in sehr kleinen Bezirken entschärft. Für die Bestellung der Schiedspersonen im Bezirk Südwest kommt auch dem Ortsrat Sorsum ein personelles Vorschlagsrecht zu.
Für die Bürger der Ortschaft ändert sich im Wesentlichen nichts. Für den Fall der Notwendigkeit einer Streitschlichtung stehen wie gewohnt Schiedspersonen bereit. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Bürger sogar von einer größeren Schlichtungsroutine profitieren könnten. Immerhin treten in den beiden großen Bezirken jährlich etwa 20 Schlichtungsfälle auf.
Die Stadt hat als gesetzlicher Kostenträger alle anfallenden Sachkosten ihrer Schiedspersonen zu tragen. Der Hauptteil der Sachkosten ist abhängig von der Anzahl der Schiedspersonen. Mit der Neustrukturierung wird deren Anzahl von 6 auf 2 verringert. Dadurch reduzieren sich die städtischen Ausgaben um etwa 800 Euro pro Jahr. Die Veränderungen wirken sich demgegenüber nicht auf die städtischen Einnahmen oder die Bürger aus, da die Schiedsverfahren nicht verringert sondern lediglich anders zugeordnet werden.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Grafische Gegenüberstellung der Änderungen (57 KB) |