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Mit Schreiben vom 29.06.2012, hat Frau Kristin Jördens, wohnhaft in Hildesheim, Heinrich-Jasper-Weg 14, die Niederlegung ihres Ortsratsmandats gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) mit Wirkung zum 01.08.2012 erklärt.
In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat der Ortsrat gem. § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Frau Jördens Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Als Gemeindewahlleiter habe ich gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlages der CDU, Herrn Markus Lammers, Bergsteinweg 70, 31137 Hildesheim, über.
Herr Lammers hat mit Erklärung vom 22.07.2012 sein Mandat angenommen.