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Vorlage - 12/308  

Betreff: Feststellung des Sitzverlustes von Frau Kristin Jördens im Ortsrat Moritzberg/Bockfeld
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Heimann, Wolfgang
Federführend:32.3 Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Könneker, Friederike
Beratungsfolge:
Ortsrat Moritzberg/Bockfeld Entscheidung
25.09.2012 
Sitzung des Ortsrates Moritzberg/Bockfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 29.06.2012, hat Frau Kristin Jördens, wohnhaft in Hildesheim, Heinrich-Jasper-Weg 14, die Niederlegung ihres Ortsratsmandats gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) mit Wirkung zum 01.08.2012 erklärt.

 

In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat der Ortsrat gem. § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.

 

Vor der Beschlussfassung ist Frau Jördens Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Als Gemeindewahlleiter habe ich gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:

Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlages der CDU, Herrn Markus Lammers, Bergsteinweg 70, 31137 Hildesheim, über.

Herr Lammers hat mit Erklärung vom 22.07.2012 sein Mandat angenommen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsrat Moritzberg/Bockfeld stellt hiermit gem. § 52 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 NKomVG fest, dass Frau Kristin Jördens, wohnhaft in Hildesheim, Heinrich-Jasper-Weg 14, ihren Sitz im Ortsrat durch Verzicht verloren hat.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

 

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