|
|
Der Zweckverbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 10.07.2012 gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe c der Verbandsordnung des ZAH den Jahresabschluss 2011 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 geprüft.
Gem. § 8 der Verbandsordnung des ZAH entscheidet die Zweckverbandsversammlung über die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2011 sowie über die Entlastung des Geschäftsführers und des Verbandsausschusses.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim bittet die Stadt Hildesheim, den Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung zu ermächtigen, entsprechend dem Beschlussvorschlag der Vorlage Nr. 04/2012 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim abzustimmen.
Eine Kopie der Vorlage Nr. 04/2012 ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Der Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2011 liegt in den Geschäftsstellen der Fraktionen/Gruppe zur Einsichtnahme bereit.
Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim wird beauftragt, in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim wie folgt abzustimmen:
- Der Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2011 sowie der Entlastung des Geschäftsführers und des Verbandsausschusses wird zugestimmt.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Sitzungsvorlage 04 2012 Abschlußprüfung für das Wirtschaftsjahr 2011 (57 KB) |