|
|
Sachverhalt:
1. Gemäß § 47 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 24.02.2006 entscheidet die neu gewählte Vertretung über die Gültigkeit der Wahlen.
2. Wahlergebnisse:
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.09.2006 gem. §§ 35 ff NKWG in Verbindung mit § 66 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05.07.2006 und den Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22.08.1996, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze vom 18.05.2006, die Wahlergebnisse der Wahlen am 10.09.2006 zum Rat der Stadt Hildesheim und zu den Ortsräten in den Ortschaften der Stadt Hildesheim (Achtum-Uppen, Bavenstedt, Drispenstedt, Einum, Himmelsthür, Itzum, Neuhof, Ochtersum und Sorsum) festgestellt.
Diese Ergebnisse wurden gem. § 39 NKWG in Verbindung mit § 66 Abs. 6 NKWO und § 13 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim am 25.09.2001 in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung bekannt gemacht.
3. Wahleinsprüche:
Einsprüche gem. § 46 NKWG gegen die Gültigkeit der Wahlen (Wahleinsprüche) wurden nicht erhoben.
Beschlussvorschlag:
Einwendungen gegen die Wahlen liegen nicht vor. Die Wahlen sind gültig.
Finanzielle
Auswirkungen: |
|
ja, in anliegender |
X |
nein |
|
|
Vorlage erläutert |
|
|
Anlage/n:
- keine