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Bei der Einstellung von Bewerbern in Wirtschaft und Verwaltung geben häufig Kriterien den Ausschlag geben, die nichts mit der Eignung oder der Qualifikation des Bewerbers zu tun haben. Besonders Frauen mit Kindern oder Immigranten werden durch das derzeit allgemein gängige Bewerbungsverfahren benachteiligt.
Aufgrund der besonderen Betroffenheit der Verwaltung durch den Fachkräftemangel, die in Zeiten knapper Kassen immer wichtiger werdende gebotene Effizienz der Verwaltungstätigkeit und die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand für private Arbeitgeber sind Bund, Länder und Kommunen aufgefordert, Diskriminierungen im Arbeitsalltag und insbesondere auch schon beim Bewerbungsverfahren abzubauen. Die Einführung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes war hierzu ein erster Schritt. Das Ziel ist jedoch noch nicht erreicht.
Die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse eines Modellversuchs, an dem unter anderen die Stadt Celle beteiligt war, legen nahe, dass durch anonymisierte Bewerbungen die am besten qualifizierten und am besten geeigneten Bewerber eingestellt werden, unabhängig von Alter, Geschlecht und sozialem Hintergrund.
Zudem ergab der Modellversuch auch, dass die Mehrheit der Personalchefs keine Probleme im Umgang mit anonymisierten Bewerbern hatte. Tatsächlich gaben sogar einige zu, dass sie aufgrund des anonymisierten Bewerbungsverfahrens Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einluden und sich im persönlichen Gespräch von diesen überzeugen ließen, die sie andernfalls gar nicht erst eingeladen hätten.