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Sachverhalt:
Nach § 110 Absatz 6 Satz 1 des NKomVG ist für den Fall, dass der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Aufgrund der Gespräche im Rahmen des Abschlusses eines Zukunftsvertrages ist die Verwaltung davon ausgegangen, die im Zuge dieser Verhandlungen festgelegten und beschlossenen einschneidenden Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes würden im Verfahren zur Genehmigung des Haushalts 2012 als Haushaltskonsolidierungskonzept anerkannt und müssten nicht noch einmal formal als HSK 2012 beschlossen werden.
Die für die Genehmigung des Haushalts im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zuständige Stelle hält aber ausweislich des beigefügten Schreibens einen formalen Beschluss dieser Maßnahmen als Haushaltskonsolidierungskonzept 2012 nach dem Wortlaut des Gesetzes für zwingend erforderlich. Insoweit sieht die Genehmigungsbehörde auch noch keine vollständige Vorlage von Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2012 durch die Stadt Hildesheim.
Daher wird um einen formellen Beschluss des Rates gebeten, der die im Rahmen der Verhandlungen zum Abschluss eines Zukunftsvertrages beschlossenen Maßnahmen als Haushaltssicherungskonzept 2012 feststellt.
Beschlussvorschlag:
Das mit der Vorlage 11/517 vom Rat beschlossene Gesamtmaßnahmenpaket zum Abschluss eines Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen stellt in der mit Vorlage 11/620-2 den städtischen Gremien zur Kenntnis gegebenen Fassung das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Hildesheim nach § 110 Absatz 6 des NKomVG für das Haushaltsjahr 2012 dar.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (57 KB) |