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Mit Schreiben vom 20. 02. 2012, hier eingegangen am 18.04.2012, hat Frau Carmen Bartels, jetzt wohnhaft in Diekholzen-Söhre, Hermann-Löns-Straße 2, die Niederlegung ihres Ortsratsmandats gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunal-verfassungsgesetz (NKomVG) mit Wirkung vom 29.02.2012 erklärt.
In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat der Ortsrat gem. § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Frau Bartels Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Gemeindewahlleiter hat gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt: Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Listenwahl des Wahlvorschlages der CDU, Frau Maria del Carmen Moreno Perez, wohnhaft Katharinenstraße 49, 31135 Hildesheim, über. Frau Moreno Perez hat mit Erklärung vom 28.04.2012 ihr Mandat angenommen.
Der Ortsrat Oststadt/Stadtfeld stellt hiermit gem. § 52 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 NKomVG fest, dass Frau Carmen Bartels, ehemals wohnhaft in Hildesheim, Orleansstraße 25, ihren Sitz im Ortsrat durch Wegzug aus dem Gebiet der Ortschaft und dem damit verbundenem Verlust der Wählbarkeit für den Ortsrat verloren hat.