|
|
In der Vergangenheit kam es in mehreren Ausschüssen sowie in der gemeinsamen Sitzung der Ortsräte zum Haushalt der Stadt zu Missverständnissen über die jeweilige Höhe des Personalkostendeckelungsbetrages.
Insbesondere war wiederholt unklar, durch welche Maßnahmen dieser Betrag verändert wird und welcher Betrag jeweils zugrunde zu legen sei.
Die vorstehende Regelung soll daher sicherstellen, dass zu jedem Zeitpunkt und vor allem bei Beschlussfassung über Vorlagen unzweifelhaft klar ist, welcher Personalkostendeckelungsbetrag zu Grunde gelegt wird und ob dieser durch die Maßnahme verändert wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei Beschlussvorlagen mit personalrechtlichem Inhalt oder bei Beschlussvorlagen, die die Personalkostendeckelung verändern, zukünftig an herausgehobener Stelle darauf hinzuweisen, welcher Personalkostendeckelungsbetrag zugrunde zu legen ist und ob durch die Beschlussvorlage dieser Betrag verändert wird sowie, wenn ja, welches der neue Deckelungsbetrag sein soll.