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Mit Schreiben an den Oberbürgermeister vom 21.02.2012 hat Frau Nilgün Yenigün, jetzt wohnhaft in Hildesheim, Pieperstraße 28, die Niederlegung ihres Ortsratsmandats gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) mit Wirkung vom 29.02.2012 erklärt.
In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat der Ortsrat gem. § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Frau Yenigün Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Durch den Gemeindewahlleiter wurde gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlages der SPD, Frau Sara Obornik, wohnhaft Heinrich-Bertram-Ring 28, 31135 Hildesheim, über. Frau Obornik hat mit Erklärung vom 17.04.2012 ihr Mandat angenommen.
Der vorher zu berücksichtigen gewesene Bewerber, Herr Oskar Kühnel, hat auf die Übernahme des Ortsratsmandates verzichtet.
Der Ortsrat Drispenstedt stellt hiermit gem. § 52 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 NKomVG fest, dass Frau Nilgün Yenigün, ehemals wohnhaft in Hildesheim, Hermann-Seeland-Straße 24, ihren Sitz im Ortsrat durch Wegzug aus dem Gebiet der Ortschaft und dem damit verbundenem Verlust der Wählbarkeit für den Ortsrat verloren hat.