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Nach § 3 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildesheim beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr nach Anhörung des Ortsrates und des Stadtbrandmeisters über die Ernennung der Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister, sowie deren Stellvertreter. Die Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister müssen aktive Mitglieder einer Ortsfeuerwehr sein. Sie sind für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen und in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
? Ortsfeuerwehr Marienrode
Auf der Mitgliederversammlung vom 04.02.2012 wurde der stellvertretende Ortsbrandmeister Herr Klaus-Dieter Höppner wiedergewählt und wird somit erneut für das Amt des stellvertretenden Ortsbrandmeisters vorgeschlagen.
? Ortsfeuerwehr Moritzberg
Der Ortsbrandmeister Herr Klaus Heer scheidet wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Amt aus. Aus diesem Grund wurde auf der Mitgliederversammlung vom 18.02.2012 der stellvertretende Ortsbrandmeister Herr Christoph Wilkending für das Amt des Ortsbrandmeisters vorgeschlagen. Ferner wurde auf o.g. Mitgliederversammlung Herr Thomas von Janikowski als stellvertretender Ortsbrandmeister gewählt und wird somit für das Amt vorgeschlagen.
? Ortsfeuerwehr Stadtmitte I
Aufgrund der Auflösung der Ortsfeuerwehr Stadtmitte I ist Herr Martin Beelte aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortsbrandmeister zu verabschieden.
? Ortsfeuerwehr Stadtmitte II
Auf der Mitgliederversammlung vom 14.01.2012 wurde der Ortsbrandmeister Herr Markus Gancarz wiedergewählt und wird somit erneut für das Amt des Ortsbrandmeisters vorgeschlagen.
Der Stadtbrandmeister hat den Vorschlägen zugestimmt und die Beschlussfassung wie nachstehend dargestellt befürwortet. Die zuständigen Ortsräte werden gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung angehört.
Nach der Satzung über die Aufwandsentschädigungen für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildesheim erhalten die Ortsbrandmeister eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,-- €, deren Vertreter eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,-- €.
1. Herr Klaus-Dieter Höppner wird als Stellvertreter des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Marienrode für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ernannt.
2. Herr Christoph Wilkending wird als Stellvertreter des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Moritzberg aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet und für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Ortsbrandmeister für die Ortsfeuerwehr Moritzberg ernannt.
3. Herr Thomas von Janikowski wird als Stellvertreter des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Moritzberg für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ernannt.
4. Herr Martin Beelte wird als Stellvertreter des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Stadtmitte I aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet.
5. Herr Markus Gancarz wird als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Stadtmitte II für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ernannt.