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Die geltende Verwaltungskostensatzung trat am 23.09.1991 in Kraft und ist inzwischen neunmal geändert worden. Aktuell ergibt sich die Notwendigkeit, die Anwendung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie), in die Verwaltungskostensatzung aufzunehmen. Diese Richtlinie regelt u.a., dass bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr in einem Genehmigungsverfahren Gebühren nur nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben werden dürfen und nicht mehr auf der Basis des Wertes der Amtshandlung.
Geringe Veränderungen sind auch bei den für die Arbeitsstunden städtischer Bediensteter zugrunde gelegten Verrechnungssätze erforderlich, die der bisherigen Praxis entsprechend, den aktuellen Stundensätzen des Landes Niedersachsen für Gebührenfestsetzungen im übertragenen Wirkungskreis angepasst sind.
Weitere Änderungen des Kostentarifs zur Verwaltungskostensatzung ergeben sich aus organisatorischen Veränderungen und der Übertragung von Aufgaben an Dritte, namentlich an die SEHI. Allein daraus ergeben sich viele geringfügige Änderungen in den „lfd. Nrn.“. Eine Neufassung der Satzung ist deshalb übersichtlicher als die textliche Darstellung in einer Änderungssatzung.
Die vorgeschlagenen Änderungen des Kostentarifs berücksichtigen die neuen Stundenverrechnungssätze und den aktuellen Aufwand bei Festgebühren.
In dem Entwurf der Neufassung der Verwaltungskostensatzung sind die vorgeschlagenen und rechtlich zulässigen Gebührenerhebungen im eigenen Wirkungskreis enthalten.
Aufgrund der Änderungen wird eine Ertragssteigerung von 16.000 € p.A. erwartet. Die Auswirkungen bei den einzelnen Gebührenziffern sind in der Gegenüberstellung der aktuellen Verwaltungskostensatzung mit der vorgeschlagenen Neufassung enthalten (S. 23).
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | synoptische Gegenüberstellung der Änderungen (241 KB) | ||||
2 | öffentlich | Neufassung Verwaltungskostensatzung (93 KB) | ||||
3 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (148 KB) |