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Die CDU hatte die Vorlage 12/081 als Änderungsantrag zum Haushalt eingebracht, um zu verdeutlichen, dass dem Bereich der Verwaltungsvollstreckung eine sehr große Bedeutung zukommt. Vor diesem Hintergrund wurde auch im Rat am 05.03.2012 die Einführung zusätzlicher Kennzahlen für das Produkt 11107 beschlossen. Dies reicht jedoch noch nicht aus.
In den vergangenen Jahren mussten der Finanz- und der Verwaltungsausschuss öfter über Niederschlagungen und Erlässe von Forderungen abstimmen. Durch rechtzeitige Maßnahmen im Rahmen der Vollstreckungstätigkeit soll erreicht werden, dass die Stadt ihre Ansprüche gegenüber Dritten einholen kann. Daher soll der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften im vertraulichen Teil zukünftig rechtzeitig über Vollstreckungsaufträge, die den Wert von 25.000,- € (Summe aus Haupt- und Nebenforderungen) überschreiten, informiert werden.
Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften jeweils im vertraulichen Teil unverzüglich über jeden Eingang von Vollstreckungsaufträgen, deren Verfahrenswert 25.000,- € als Summe aus Haupt- und Nebenforderungen übersteigt, und die ergriffenen Maßnahmen.