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Sachverhalt:
Nach der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim erhält die Ortschaft Marienburg eine Ortsvorsteherin oder einen Ortsvorsteher. Gemäß § 55 h Abs. 1 der Nieders. Gemeindeordnung (NGO) nimmt der Rat die Bestimmung für die Dauer der Wahlperiode auf Vorschlag der Fraktion vor, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher ist vom Rat für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Sie oder er muss in der Ortschaft, für die sie oder er bestellt wird, wohnen.
Die SPD hat in Marienburg die meisten Stimmen erhalten; die SPD-Fraktion ist damit vorschlagsberechtigt.
Das Amt wird mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten übertragen und dauert längstens bis zur Bestellung eines Nachfolgers.
Für die ehrenamtliche Wahrnehmung des Amtes des Ortsvorstehers entstehen Kosten für die Aufwandsentschädigung in Höhe von 1200 € jährlich.
Beschlussvorschlag:
Frau/Herr _______________ wird zur Ortsvorsteherin/zum Ortsvorsteher für die Ortschaft Marienburg bestimmt.
Sie/Er wird vorbehaltlich des Erfüllens der beamtenrechtlichen Voraussetzungen unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode und der sich nach § 55 h Abs. 2 NGO daran anschließenden Zeit zur Ortsvorsteherin/zum Ortsvorsteher für die Ortschaft Marienburg ernannt.
Finanzielle
Auswirkungen: |
X |
ja, in anliegender |
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nein |
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Vorlage erläutert |
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