Stadt Hildesheim

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Vorlage - 12/082  

Betreff: Auf Antrag der CDU-Fraktion: interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim und den kreisangehörigen Gemeinden
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion
Verfasser:Kellner, Johannes
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Kellner, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
14.05.2012 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten geändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
14.03.2012 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung

Sachverhalt:

 

Am 10.10.2011 hat der Rat der Stadt Hildesheim die Verwaltung per Beschluss verpflichtet, mit dem Landkreis Hildesheim den sog. Finanzvertrag abzuschließen. Mit diesem Vertrag werden die finanziellen Verpflichtungen zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim zunächst in den Bereichen Jugend, Schule und Soziales neu geordnet, wodurch die Stadt in die Lage versetzt wird, die Anforderungen des Zukunftsvertrages, welcher mit dem Land Niedersachsen abzuschließen ist, zu erfüllen. Wesentlich trägt dazu die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung für Rentnerinnen und Rentner im Sinne des 12. Buches Sozialgesetzbuch durch den Bund bei.

 

Die CDU hat das Ziel der Verhandlungen insbesondere auch darin gesehen, zwischen den beiden parallelen Verwaltungen Überschneidungen abzubauen und Synergieeffekte zu finden. Dieses Ziel soll weiter verfolgt werden. Die Kontakte sollen vertieft fortgeführt werden, um teure Strukturen zu hinterfragen und Verwaltung gemeinsam zu gestalten.

 

In einem ersten Schritt untersuchen beide Verwaltungen derzeit Aufwand und Standards im Bereich der Jugendhilfe. Parallel ist zu prüfen, welche weiteren Aufgaben entweder gemeinsam erledigt oder auf den Landkreis übertragen werden könnten, weil dieser gesetzlich zuständig wäre. Dies ist bei einzelnen Punkten, wie den Aufgaben nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz, der Verwaltung der Verwarngeldstelle und der gemeinsamen Ausschreibung der Gaslieferverträge bereits gelungen. Darüber hinaus sollte eine weitere Kooperation aktiv vorangetrieben werden, um eine kostengünstigere sowie effizientere Aufgabenerledigung zu erreichen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung erarbeitet bis zum 30.06.2012 ein Konzept für die weitere interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis und den kreisangehörigen Gemeinden, insbesondere für eine gemeinsame und effizientere Aufgabenerledigung sowie gegebenenfalls für eine Rückübertragung von Aufgaben. Der Focus liegt dabei auf den Bereichen EDV, Umwelt, Jugendhilfe, Sozialhilfe und Schulverwaltung.

 


Anlage/n:

 

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