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Die Satzung der Sparkasse Hildesheim wurde mit Wirkung vom 22.12.2011 dahingehend geändert, dass die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates von 15 auf 18 Mitglieder erhöht wurde. Infolgedessen gehören dem Verwaltungsrat nach § 110 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen (NPersVG) künftig 6 statt 5 Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten an. Die vor der Satzungsänderung durchgeführte Wahl der Beschäftigtenvertreter muss deshalb wiederholt werden. Der Wahltermin ist für den 06.03.2012 festgesetzt.
Die beigefügte Vorlage Nr. 6/2012 für die Verbandsversammlung wird dieser in ihrer Sitzung am 22.03.2012 vorgelegt. Sobald das Wahlergebnis nach Ablauf der einwöchigen Einspruchsfrist vorliegt, wird der Beschlussvorschlag entsprechend um die gewählten Personen ergänzt. Dabei wird die sich aus dem Ergebnis der Wahl ergebende Reihenfolge der gewählten Personen berücksichtigt.
Für die Bestätigung der Beschäftigtenvertreter ist die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes zuständig. Die Vertreter der Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung sind an die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und des Rates bzw. des Kreisausschusses und des Kreistages gebunden.
Der Zeitraum nach dem Vorliegen des Ergebnisses der Beschäftigtenvertreterwahl bis zur Sitzung der Verbandsversammlung ist nur sehr kurz bemessen. Deshalb sollen die Vertreter der Verbandsmitglieder vorsorglich vorab in der Form beauftragt werden, dass sie die Bestätigung der Beschäftigtenvertreter im Verwaltungsrat der Sparkasse Hildesheim entsprechend der sich aus dem Wahlergebnis ergebenden Reihenfolge und der ggf. vom Wahlvorstand herbeigeführten Losentscheide vornehmen.
Die in den jeweiligen konstituierenden Sitzungen von Rat und Kreistag erfolgten Beauftragungen zur Bestimmung der Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Verwaltungsrat der Sparkasse Hildesheim sind gleichzeitig aufzuheben.
Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim wird beauftragt, die Bestätigung der Beschäftigtenvertreterinnen und -vertreter im Verwaltungsrat der Sparkasse Hildesheim entsprechend der sich aus dem Wahlergebnis ergebenden Reihenfolge und der ggf. vom Wahlvorstand herbeigeführten Losentscheide vorzunehmen.
Die in der konstituierenden Sitzung des Rates am 07.11.2011 beschlossene Beauftragung zur Bestimmung der Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Verwaltungsrat der Sparkasse Hildesheim wird aufgehoben.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Vorlage 6/2012 des Sparkassenzweckverbands (13 KB) |