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Mit Schreiben an den Oberbürgermeister vom 21.12.2011 (eingegangen am 02.01.2012) hat Ratsherr Matthias Jung, wohnhaft in Hildesheim, Große Venedig 30 A, den Verzicht auf sein Ratsmandat gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) mit Wirkung vom 29.02.2012 erklärt.
Mit Schreiben an den Oberbürgermeister vom 27. 01. 2012 hat Ratsherr Dr. Martin Gottschlich, wohnhaft in Hildesheim, Neunäckervörde 36, den Verzicht auf sein Ratsmandat gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) mit sofortiger Wirkung erklärt.
In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat die Vertretung (Rat) gem. § 52 Abs. 2 NKomVG den jeweiligen Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der jeweilige Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist den Ratsherren Jung und Dr. Gottschlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Als sogenannter innerorganisatorischer Akt bedarf der Feststellungsbeschluss keiner Vorbereitung durch den Hauptausschuss (Verwaltungsausschuss).
Durch den Gemeindewahlleiter wurde gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 3 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz von Ratsherr Jung geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Listenwahl des Wahlvorschlages der CDU für den Wahlbereich F, Herrn Dag Störmer, wohnhaft Wallstraße 10, 31134 Hildesheim, über. Herr Störmer hat mit Erklärung vom 27.01.2012 sein Mandat angenommen.
Durch den Gemeindewahlleiter wurde gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlages der FDP für den Wahlbereich I, Herrn Michael Kriegel, wohnhaft Bergsteinweg 38, 31137 Hildesheim, über. Herr Kriegel hat mit Erklärung vom 16.02.2012 sein Mandat angenommen.
Der Rat der Stadt Hildesheim stellt hiermit gem. § 52 NKomVG fest, dass das Ratsmitglied Herr Matthias Jung, wohnhaft in Hildesheim, Große Venedig 30 A, und das Ratsmitglied Herr Dr. Martin Gottschlich, wohnhaft in Hildesheim, Neunäckervörde 36, jeweils seinen Sitz im Rat der Stadt Hildesheim durch schriftlichen Verzicht verloren hat.