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Die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim ist aufgrund der stetig ansteigenden Zahl der herrenlosen und verwilderten Katzen im Dezember 2010 geändert worden. Den Halterinnen und Haltern von freilaufenden Katzen wurde ein Kastrations- und Kennzeichnungsgebot auferlegt.
Nach einem Zeitraum von einem Jahr sollte ein Sachstandsbericht erfolgen.
Bei der Einführung der Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht handelt es sich jedoch um einen langwierigen Prozess, in dem viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit geleistet werden muss. Ein eventueller messbarer Erfolg kann erst nach einem längeren Zeitpunkt festgestellt werden.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Kennzeichnungs- und Kastrationsverpflichtung für freilaufende Katzen für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren zu belassen, um einen entsprechenden messbaren Erfolg dokumentieren zu können.
Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird ein Bericht über den eventuellen Erfolg der Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht freilaufender Katzen erstellt und eingebracht.