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Der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim beabsichtigt demnächst eine Verbandsversammlung mit u.a. folgendem Tagesordnungspunkt durchzuführen:
1. Beschlussfassung über die Beibehaltung der Rechnungslegung nach HBG
Der Zweckverbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 06.10.2011 über die Beibehaltung der Rechnungslegung nach HGB beraten und beschlossen.
Gem. § 8 Ziffer 13 der Verbandsordnung des ZAH entscheidet die Zweckverbandsversammlung über sonstige Angelegenheiten, die wegen ihrer besonderen Bedeutung für den Zweckverband von der Verbandsgeschäftsführung der Verbandsversammlung vorgelegt werden.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim bittet die Stadt Hildesheim, den Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung zu ermächtigen, dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage Nr.11 /2011 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim zuzustimmen.
Nach eingehender Prüfung durch den Fachbereich Finanzen und die Arbeitsgruppe Abfall ist die Verwaltung der Auffassung, dass dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden kann.
Eine Kopie der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim - Vorlage Nr.11 /2011 ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim wird beauftragt, in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim wie folgt abzustimmen:
„Der Beibehaltung der Rechnungslegung nach HGB wird zugestimmt.“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Sitzungsvorlage des ZAH 11/2011 (10 KB) |