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Im Rahmen der Verhandlungen über Maßnahmen zum Zukunftsvertrag ist deutlich geworden, dass die Stadtverwaltung an Verträge mit Dritten (z. B. Volkshochschule, Musikschule usw.) gebunden ist, die große finanzielle Volumina beinhalten und die zum Teil langfristig abgeschlossen sind. Auch zukünftig werden sich die Ratsgremien mit Zuschüssen, Förderungen usw. an Dritte beschäftigen müssen, jeweils mit dem Hintergrund der Ausgaben insgesamt und speziell der freiwilligen Leistungen.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hildesheim hält eine Auflistung solcher Verträge für erforderlich, damit erstens eine Transparenz über die vertraglichen Verpflichtungen der Stadt entsteht und zweitens zeitnah über die weiteren Bedingungen gesprochen werden kann.
1.) Die Stadtverwaltung erstellt bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften am 15.02.2012 eine Übersicht, die - abgesehen von Mietverträgen - alle Verträge der Stadt mit Dritten beinhaltet, deren Dauer über den 31.12.2012 hinausgeht und deren Ausgabevolumen die jährliche Summe von 25.000,- € überschreitet. Die Auflistung enthält folgende Angaben: Name des Vertragspartners, Dauer / Enddatum des Vertragsverhältnisses, Kündigungsfrist, Kurzzusammenfassung des Vertragsinhaltes sowie Vertragsvolumen.
2.) Die Stadtverwaltung informiert die weiteren Ausschüsse über die Inhalte der Auflistung, die die entsprechenden Ausschüsse betreffen, in der jeweils nächsten Sitzung der Ausschüsse.