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Die Amtszeit des Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Hildesheim endet am 31.01.2014. Gemäß § 80 Abs. 2 NKomVG soll die Wahl innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Amtszeit stattfinden. Den Wahltag bestimmt die Vertretung. Aus Gründen der Kostenersparnis soll der Termin für die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten mit dem Termin der Bundestagswahl 2013 zusammengelegt werden. Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag findet voraussichtlich am 15. oder 22. September 2013 statt.