|
|
Die Stadt Hildesheim unterhält neben der Berufsfeuerwehr eine Freiwillige Feuerwehr mit 13 Ortsfeuerwehren. Das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG) sieht vor, dass die Freiwillige Feuerwehr einer Gemeinde für Ortsteile in Ortsfeuerwehren gegliedert wird. Dies ist in der Stadt Hildesheim weitgehend umgesetzt. Aufgrund von historischen Entwicklungen gab es für den Bereich der Stadtmitte zwei Ortsfeuerwehren.
Die Ortsfeuerwehr Stadtmitte 1 hatte in letzter Zeit personelle Probleme, besonders bezogen auf die notwendigen Führungskräfte. Vor dem Hintergrund soll die Ortsfeuerwehr Stadtmitte 1 zum 31.12.2011 aufgelöst werden. Die Feuerwehrmitglieder dieser Ortsfeuerwehr werden zukünftig in andere Ortsfeuerwehren integriert. Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr nach § 2 (1).2 NBrandSchG wird durch die Berufsfeuerwehr und die anderen 12 Ortsfeuerwehren gewährleistet.
Da die Ortsfeuerwehren einzeln in der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Hildesheim aufgeführt sind, muss diese Satzung entsprechend geändert werden.
Durch die Auflösung der Ortsfeuerwehr ergibt sich eine jährliche Aufwendungsersparnis von 4.000,- €.
Die gesetzlich zu beteiligende Polizeidirektion als Aufsichtsbehörde hat der Auflösung der Ortsfeuerwehr zugestimmt.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Hildesheim (5 KB) | ||||
2 | öffentlich | Folgekostenabschaetzung (149 KB) |