Stadt Hildesheim

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Vorlage - 11/623  

Betreff: Änderungsantrag der Gruppe SPD, Grüne, Ratsherr Marx zur Vorlage 11/612 - Entschädigungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag SPD, Grüne, Ratsherr Marx
Federführend:Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Henning, Silke
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
12.12.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Vorlage 11/612 der Gruppe SPD – Grüne – Marx  beinhaltet eine Kürzung der Geschäftsführerinnenstelle/Geschäftsführerstelle bei Fraktionen/Gruppen mit weniger als drei Mitgliedern von einer 25 v. H. auf eine geringfügige Beschäftigtenstelle. Dieses soll auf eine 20 v. H. GeschäftsführerInnen- Stelle angehoben werden. Dadurch ergibt sich zur Erreichung des Sparziels im Bereich Gremienarbeit zum Zukunftsvertrag noch ein Defizit. Um das Sparziel zu erreichen, sollen die Aufwandsentschädigungen gekürzt werden.

Außerdem ergeben sich durch die Besprechung mit Herrn Ministerialdirigent a. D. Robert Thiele zusätzlich die unten angeführten Änderungen.

 

 


Beschlussvorschlag:

§ 2 Absatz 1 der Entschädigungssatzung des Rates der Stadt Hildesheim wird wie folgt geändert:

 

Alt:

für die Fraktions- und Gruppenvorsitzenden                                                                       414,00 EUR

zzgl. eines Betrages von 10,00 EUR  pro Mitglied der Fraktion/Gruppe,

für die Verwaltungsausschussmitglieder                                                                       327,00 EUR

für die übrigen Ratsmitglieder                                                                                                   277,00 EUR

 

Neu:

für die Fraktions- und Gruppenvorsitzenden                                                                       399,00 EUR

zzgl. eines Betrages von 10,00 EUR  pro Mitglied der Fraktion/Gruppe,

für die Verwaltungsausschussmitglieder                                                                       312,00 EUR

für die übrigen Ratsmitglieder                                                                                                   262,00 EUR

 

Die in Satz 2 genannten Beträge mindern sich um jeweils 25 Euro (alt 15,00 Euro), wenn die/der Abgeordnete keine unterschriebenen Erklärung gegenüber der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürger-meister abgibt, gemäß der Geschäftsordnung des Rates Einladungen und Vorlagen ausschließlich auf elektronischem Weg erhalten zu wollen.

 

 

§ 4 Absatz 2 (wird gestrichen)

(1)     Für das Parken auf dem Innenhof der Jakobistraße gelten folgende Maßgaben. Ziel ist die schnelle Erreichbarkeit der Sitzungsräume an Sitzungstagen, zu Fraktionsveranstaltungen sowie weiteren Terminen, die mit der Ausübung des Ratsmandats zusammenhängen:

- Es besteht kein Anspruch auf einen freien Parkplatz

- Bei voller Belegung der Parkplätze ist der Innenhof zu verlassen und eine andere Parkmöglichkeit zu suchen

- Abgestellte Dienstfahrzeuge, PKW’s von Mitarbeitern und freie Randflächen dürfen nicht blockiert werden

- Die Zugangsberechtigung wird werktags in der Zeit von 16.00 bis 24.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen erteilt.

Bei wiederholten Zuwiderhandlungen wird die entsprechende Parkberechtigung entzogen.

Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine durchgängige Parkberechtigung für die Besucherparkplätze für den Innenhof der Jakobistraße.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erhalten eine durchgängige Parkberechtigung für den städtischen Parkplatz in der Rathausstraße.

 


Anlage/n:

 

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