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Die Vorlage 11/612 der Gruppe SPD – Grüne – Marx beinhaltet eine Kürzung der Geschäftsführerinnenstelle/Geschäftsführerstelle bei Fraktionen/Gruppen mit weniger als drei Mitgliedern von einer 25 v. H. auf eine geringfügige Beschäftigtenstelle. Dieses soll auf eine 20 v. H. GeschäftsführerInnen- Stelle angehoben werden. Dadurch ergibt sich zur Erreichung des Sparziels im Bereich Gremienarbeit zum Zukunftsvertrag noch ein Defizit. Um das Sparziel zu erreichen, sollen die Aufwandsentschädigungen gekürzt werden.
Außerdem ergeben sich durch die Besprechung mit Herrn Ministerialdirigent a. D. Robert Thiele zusätzlich die unten angeführten Änderungen.
§ 2 Absatz 1 der Entschädigungssatzung des Rates der Stadt Hildesheim wird wie folgt geändert:
Alt:
für die Fraktions- und Gruppenvorsitzenden 414,00 EUR
zzgl. eines Betrages von 10,00 EUR pro Mitglied der Fraktion/Gruppe,
für die Verwaltungsausschussmitglieder 327,00 EUR
für die übrigen Ratsmitglieder 277,00 EUR
Neu:
für die Fraktions- und Gruppenvorsitzenden 399,00 EUR
zzgl. eines Betrages von 10,00 EUR pro Mitglied der Fraktion/Gruppe,
für die Verwaltungsausschussmitglieder 312,00 EUR
für die übrigen Ratsmitglieder 262,00 EUR
Die in Satz 2 genannten Beträge mindern sich um jeweils 25 Euro (alt 15,00 Euro), wenn die/der Abgeordnete keine unterschriebenen Erklärung gegenüber der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürger-meister abgibt, gemäß der Geschäftsordnung des Rates Einladungen und Vorlagen ausschließlich auf elektronischem Weg erhalten zu wollen.
§ 4 Absatz 2 (wird gestrichen)
(1) Für das Parken auf dem Innenhof der Jakobistraße gelten folgende Maßgaben. Ziel ist die schnelle Erreichbarkeit der Sitzungsräume an Sitzungstagen, zu Fraktionsveranstaltungen sowie weiteren Terminen, die mit der Ausübung des Ratsmandats zusammenhängen:
- Es besteht kein Anspruch auf einen freien Parkplatz
- Bei voller Belegung der Parkplätze ist der Innenhof zu verlassen und eine andere Parkmöglichkeit zu suchen
- Abgestellte Dienstfahrzeuge, PKW’s von Mitarbeitern und freie Randflächen dürfen nicht blockiert werden
- Die Zugangsberechtigung wird werktags in der Zeit von 16.00 bis 24.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen erteilt.
Bei wiederholten Zuwiderhandlungen wird die entsprechende Parkberechtigung entzogen.
Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine durchgängige Parkberechtigung für die Besucherparkplätze für den Innenhof der Jakobistraße.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erhalten eine durchgängige Parkberechtigung für den städtischen Parkplatz in der Rathausstraße.