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Der Rat hat in seiner Sitzung vom 15. März 2010 der Vereinbarung mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zur Integration der Uferspundwand in das Planfeststellungsverfahren des Stichkanalausbau (Vorlage 10/079) zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft für den Bau der Anlage bzw. die ebenfalls notwendige Ertüchtigung des Hafens vorzubereiten, sofern sich die bestehende Hafenbetriebsgesellschaft (HBG) als dafür nicht geeignet erweist.
Mit der erfolgten Zustimmung zur Planung ist nicht automatisch die Realisierung der Anlage verbunden, da die Stadt unter § 3 Abs. 2 und § 8 der Vereinbarung Ausstiegsmöglichkeiten besitzt und vor Realisierung der Baumaßnahme zurücktreten kann. Vor der Realisierung der Gesamtmaßnahme (Bau Umschlaganlage und Ertüchtigung Hafen) ist daher ein erneuter Beschluss notwendig (s. Vorlage 10/079).
Die WSW bereitet zurzeit das Planfeststellungsverfahren für den zweiten Teilabschnitt des Stichkanals (Brücke A7 bis Hafen Hildesheim) inklusive Uferspundwand gemäß der Planungsvereinbarung vor.
Bei einem Verzicht auf die Integration in das Planfeststellungsverfahren müsste die Stadt bzw. der Vorhabenträger später ein eigenständiges Verfahren für die Spundwand bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung beantragen. Sie müsste dann die notwendigen Verfahrensschritte und Planungen, wie Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung etc. selbst durchführen bzw. die dafür notwendigen Gutachter und Ingenieure betreuen. Dies würde einen erheblichen Verwaltungs- und Kostenmehraufwand im Gegensatz zur Integration in das Planfeststellungsverfahren der WSV bedeuten, da die Gutachten und Verfahrensschritte im jetzigen Planfeststellungsverfahren ohnehin durchgeführt werden müssen. Zudem müssten abhängig vom Zeitablauf ggf. auch bereits realisierte Bauabschnitte (Böschungen) rückgebaut werden. Das beabsichtigte Ziel, die Anlage parallel zur Fertigstellung des Kanalausbaus (2017-19) in Betrieb zu nehmen, wäre nicht einzuhalten.
Ein genereller Verzicht auf die KV-Anlage bzw. Spundwand hätte weitreichende Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Hildesheim:
? Die durch die Verlegung der Bundesstraße 6 neu entstehenden Flächen könnten nicht zur langfristigen Sicherung des Hafens genutzt werden, da der direkte Zugang zur Wasserstraße fehlt.
? Von den prognostizierten Steigerungsraten des Containerverkehres (Verdreifachung bis 2025) kann der Hafen Hildesheim nicht partizipieren. Die in der Potenzialanalyse zum Hafen von 2009 abgeleiteten Impulse für hafenaffine Neuansiedlungen und Synergien mit dem geplanten Gewerbepark Nord würden nicht entstehen. Aus diesem Grund empfahl der Gutachter neben der Ertüchtigung des bestehenden Hafens auch den Bau der KV-Anlage.
? Ebenso wurde in der Machbarkeitsstudie zum Gewerbepark Nord 2010 die Bedeutung und die Chance der KV-Anlage als Impulsprojekt für den Gewerbepark Nord erneut hervorgehoben. Ein frühzeitiger Verzicht auf die Umschlaganlage hätte somit auch Auswirkungen auf den Gewerbepark Nord, als bedeutenden Arbeitsplatzstandort und das wichtigste Gewerbeflächenentwicklungsprojekt für Hildesheim und die Region.
? Im Rahmen der Unternehmensbefragung zur KV-Anlage 2010 / 2011 wurde ein reges Interesse regionsansässiger Unternehmen ermittelt und ein bereits heute bestehendes Umschlagspotenzial von ca. 20 - 25 Tausend Containern per anno nachgewiesen.
Vor diesem Hintergrund erscheint ein Verzicht auf die Anlage zum jetzigen Zeitpunkt trotz der noch nicht gesicherten Finanzierung nicht sinnvoll. Das Anlagenlayout wurde im Hinblick auf eine Förderung bereits optimiert und von zwei auf einen Liegeplatz reduziert. Die Gesamtrealisierungskosten der Anlage belaufen sich auf ca. 7,74 Mio. € (brutto). Die ursprünglichen Kosten bei zwei Liegeplätzen und einer Krananlage lagen bei ca. 14 Mio. € (brutto). Es gibt ein Förderhorizont zwischen 50% bis 85% der Baukosten einer solchen Anlage. Eine Förderzusage besteht noch nicht. Unabhängig von einer späteren Nutzung als KV-Anlage wird durch die Planfeststellung als Uferspundwand der Zugang zur Wassersstraße als Verladefläche und somit die Nutzung der neuen Flächen als Hafenanlage gesichert.
Höhe der Planungskosten:
Die WSV hat im Rahmen der Erarbeitung der Planungsvereinbarung eine Kostenschätzung der Planungskosten für die Uferspundwand durch ihr Ingenieurbüro erstellen lassen. Die Schätzung belief sich seinerzeit auf ca. 209.000€ (brutto), die gemäß der oben genannten Vereinbarung auf Nachweis durch die Stadt zu tragen wären. Da die Anlage in der Zwischenzeit um einen Liegeplatz reduziert wurde und sich die Ingenieurkosten auf Grundlage der Baukosten errechnen, werden die tatsächlich zu erstattenden Kosten geringer ausfallen und bei etwa 175.000€ (brutto) liegen. Sofern die Stadt vor dem Bau der Uferspundwand aussteigt, sind durch sie auf Nachweis die bis dahin angefallenen Kosten sowie die Kosten der Umplanung zu tragen. Zusätzlich würde die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eine Aufwandentschädigung in Höhe von 10% der vorgenannten Kosten erhalten. Die weiteren Kosten sollen jedoch durch den künftigen Vorhabenträger getragen werden. Das erste Gespräch mit dem Vorstand der Rhenus AG hat ergeben, dass sie die Bereitschaft erklärt hat, die Hälfte der Kosten zu übernehmen.
Sachstand Ertüchtigung Hafen und Hafenentwicklungsgesellschaft:
Hinsichtlich der aktuellen Beteiligungssituation bei der Hafenbetriebsgesellschaft mbH (HBG) gibt es noch keine konkreten Änderungspläne. Gespräche zwischen der Stadt Hildesheim und der Rhenus AG haben allerdings gezeigt, dass beide Seiten an einer Veränderung interessiert sind und die Rhenus AG hat ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, Anteile der Stadt an der HBG zu erwerben. In diesem Zusammenhang hat die Rhenus AG signalisiert, dass sie sich unter geänderten Beteiligungsbedingungen auch eine Beteiligung an der Finanzierung der geplanten Projekte vorstellen kann.
In der Zwischenzeit wurde im Auftrag der Hafenbetriebsgesellschaft (HBG) eine detaillierte Bauzustandsuntersuchung vorgenommen. Infolge der Untersuchung werden zeitnah die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen an den Hafenanlagen in einer Größenordnung von ca. 80.000€ vorgenommen. Eine Vorentscheidung in welchen Umfang die eigentliche Ertüchtigung des Hafens erfolgt, ist bisher nicht getroffen worden. Dies hängt auch vom weiteren Verlauf der Gespräche mit der Rhenus AG ab.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Vorentwurf (3445 KB) | ||||
2 | öffentlich | Potenzialanalyse (217 KB) |