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Die Stadt Hildesheim und der Landkreis Hildesheim sind für ihr jeweiliges Gebiet gemäß § 4 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, mit Ausnahme des Schienenpersonennahverkehrs.
Unter Wahrung des Grundsatzes der Zusammenarbeit nach § 5 NNVG und im Hinblick darauf, dass der öffentliche Personennahverkehr den Aufgabenträgern als eine "Aufgabe der Daseinsvorsorge" (§ 2 Abs. 2 NNVG) obliegt, wurden seitens der kommunalen Aufgabenträger in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, die nunmehr in die Einführung eines Tarifverbundes für die Region Hildesheim münden.
Die Bedienung mit Leistungen des ÖPNV und die Struktur der Daseinsvorsorgemaßnahme sind vom Aufgabenträger gemäß § 6 NNVG in einem Nahverkehrsplan darzustellen. Dies ist zuletzt durch Ratsbeschluss vom 26.11.2007 geschehen. Im Nahverkehrsplan wird in Ziffer 7.3 festgelegt, dass eine Tarifstruktur in Gestalt eines Tarifverbundes zu schaffen ist.
Der Start für das aktuelle Projekt zur Schaffung eines Tarifverbundes im ÖPNV erfolgte im Herbst 2007, indem die im Kreisgebiet tätigen Aufgabenträger Stadt und Landkreis Hildesheim und die den ÖPNV betreibenden Unternehmen sich zu einem gemeinsamen Projekt vereinbart hatten. Bei den beteiligten Unternehmen handelt es sich um:
- Stadtverkehr Hildesheim GmbH
- Regionalverkehr Hildesheim GmbH
- Rizor GmbH
- Regionalbus Braunschweig GmbH
- Pülm Reisen GmbH
- Koch Busreisen
- Alfelder Autobusbetrieb Gemke GmbH
Der Tarifverbund für die Region Hildesheim umfasst im ersten Anlauf zwar "nur" den Busbetrieb, steht jedoch einer späteren Erweiterung um die Schienenverkehrsunternehmen offen.
Dazu wird gegenwärtig im Rahmen einer Machbarkeitsstudie der Region Hannover geprüft, in welcher Form die dort geltenden Tarife auf Verkehrsleistungen der Gebietskörperschaften des "Netzwerkes erweiterter Wirtschaftsraum Hannover" ausgedehnt werden können. Auf diese Weise könnte ggf. auch für Hildesheim eine Harmonisierung mit den Bahn-Tarifen stattfinden, weil ein dabei zum Zuge kommender "Zonentarif" nicht nur Beförderungsleistungen in Richtung Region Hannover abbildete, sondern auch interne (Bus- und Bahn-) Verkehre der anrainenden Körperschaften ("Netzwerk" bzw. 2. Ring) erfassen könnte.
Das nunmehr entwickelte Tarifmodell sieht vor, dass für alle in Stadt und Landkreis Hildesheim verkehrenden Busunternehmen sowie für die Lammetalbahn (mit der Möglichkeit späterer Ausweitung auf die anderen Bahn-Unternehmen) ein einziger und einheitlicher Fahrausweis zum Zuge kommt. Dies beinhaltet ein einheitliches, attraktives Fahrkartensortiment mit Einzel-, Mehrfach-, Tages- und Monatskarten sowie vergünstigten Anschlusskarten für Nachbarverbünde. Im Ergebnis entsteht ein überschaubarer und in der Relation von Preis und Leistung akzeptabler Tarif, der auch die wirtschaftlichen Erfordernisse der Unternehmen berücksichtigt.
Der von den Unternehmen und den Aufgabenträgern gemeinsam entwickelte Vorschlag sieht vor, dass leistungsgerechte Fahrpreise durch einen sogenannten "Wabentarif" gewährleistet werden. Dabei sind sechs Preisstufen, zuzüglich einer Preisstufe für das Stadtgebiet Hildesheim, vorgesehen, wobei insgesamt 47 Tarifzonen realisiert werden sollen. Die Fahrpreisermittlung erfolgt durch einfaches Abzählen der Waben. (Das Modell wurde bereits im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr am 20.01.2010 durch den Gutachter Prof. Dr. Sommer, WVI ausführlich vorgestellt; vergl. Vorlage 09/460)
Im Gegensatz zu anderen Verbünden soll sich dieser Tarifverbund ohne öffentliche Zuschüsse aus Fahrgeldeinnahmen selbst tragen. Das Tarifmodell wurde entsprechend kalkuliert. Dabei wird von jährlich 7,38 Mio. Fahrten ausgegangen, bei denen es im Mittel zu einer umstellungsbedingten Preiserhöhung gegenüber dem durchschnittlichen Ist-Zustand (2009) von 0,7 % kommt. Zum Zeitpunkt der Umsetzung des Tarifverbundes sind noch Tarifangleichungen zu berücksichtigen, die mittlerweile schon vorgenommen wurden oder gegebenenfalls bis dahin noch vorzunehmen sind. Die tatsächliche verbundbedingte Steigerung dürfte mithin noch unter 0,7 % liegen.
Dem steht eine ganz erhebliche Attraktivitätssteigerung des ÖPNV durch die vereinfachte Nutzung gegenüber (ein Fahrschein für die Nutzung sämtlicher Busunternehmen). Die nur moderaten Preisänderungen für einen Großteil der Kunden beruhen darauf, dass bisher ein Entfernungstarif galt, der durch den "Wabentarif" abgelöst wird. Die erheblich verbesserte Leistung in Gestalt der Nutzungsmöglichkeit des Beförderungsangebotes aller in den Verbund eingebundenen Unternehmen wiegt die moderate Preisveränderung auf. Hinzu kommt, dass sich für einen Teil der Nutzer (gegenüber dem Ist-Zustand) sogar Preissenkungen ergeben. Obendrein gewährleistet der Tarifverbund ein einheitliches Auftreten nach außen. Der damit verbundene Marketingvorteil lässt ein Ansteigen der Fahrgastzahlen erwarten und wird sich für den ÖPNV generell attraktivitätssteigernd auswirken.
Der Tarifverbund soll in seiner Organisationsform als Verbundgesellschaft der Verkehrsunternehmen gebildet werden. Die Unternehmen betreiben das operative Geschäft. Der Verbund ist also primär ein "Verbund der Unternehmen". Gesteuert wird der Verbund durch eine sogenannte "Strategiegruppe", die aus den Verkehrsunternehmen und Vertretern der Aufgabenträger (Stadt und Landkreis Hildesheim) besteht und sich mit strategischen Fragestellungen auseinandersetzt. Dabei wird insbesondere auch die wirtschaftliche Entwicklung des Verbundes stetig zu beobachten sein, weil für das strategische Vorgehen selbstverständlich die projizierte Zielstellung, ohne Zuschüsse auszukommen, von wesentlicher Bedeutung ist. Die stetige Kontrolle der wirtschaftlichen Entwicklung des Verbundes ist mit der Berichtspflicht gegenüber den Gremien der Aufgabenträger (Stadt und Landkreis Hildesheim) verbunden, so dass Transparenz herrscht und die Aufgabenträger in ihren Gremien zu jeder Zeit diskutieren und entscheiden können, wie der ÖPNV in Stadt und Landkreis als Aufgabe der Daseinsvorsorge weiter gestaltet werden soll.
Die am Tarifverbund beteiligten Unternehmen haben sich bereits im Oktober 2010 im Rahmen eines "Letter of Intent", der Festlegungen über Organisationsformen und Tarifmodell aller Verkehrsunternehmen enthält zu dem Modell des Tarifverbundes für Stadt und Landkreis Hildesheim bekannt.
Durch Beschlüsse der Aufgabenträger Stadt und Landkreis Hildesheim soll nunmehr das im Nahverkehrsplan 2007 gesetzte Ziel der Einrichtung eines Tarifverbundes in der skizzierten Form bestätigt werden.
Der Landkreis Hildesheim hat durch Beschluss des Kreisausschusses vom 13.12.2010 aus zweckgebundenen Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz für Investitionsmaßnahmen zur Einführung des Tarifverbundes 1,3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt hat. Seither laufen zur Umsetzung des Tarifverbundes unter Federführung der Stadtverkehr Hildesheim GmbH folgende Maßnahmen:
- Vorbereitung der Beschaffung der Betriebstechnik (Erstellung Lastenheft, Vorbereitung europaweite Ausschreibung)
- Vorbereitung der Ausschreibung eines Marketingkonzepts
- Vorbereitung der abschließenden vertraglichen Regelungen.
Die vom Landkreis Hildesheim zur Verfügung gestellten zweckgebundenen Mittel dienen neben der Beschaffung der Vertriebstechnik auch zur Deckung eines Konzepts für das Einführungsmarketing. Laut des vom Landkreis erteilten Zuwendungsbescheides ist für die Förderung das Zustandekommen des Tarifverbundes Voraussetzung. Daher ist ein entsprechender Beschluss der zuständigen Gremien von Stadt und Landkreis (12.12.2011) auch als rechtliche Grundlage für das förmliche Vergabeverfahren erforderlich.
Für die Vergabe der Betriebstechnik ist europäisches Vergaberecht zu beachten. Nach Zuschlag, Herstellung und Lieferung der Betriebstechnik ist ein Praxistest erforderlich, der mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, um die tatsächliche Funktionalität nachzuweisen. Parallel dazu erfolgt die Vergabe zur Erarbeitung eines Marketingkonzepts durch eine Agentur. Danach kann der Tarifverbund mit dem angestrebten Verbundstart im ersten Quartal oder der ersten Hälfte des Jahres 2013 in die Tat umgesetzt werden.