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Stadtrat und Kreistag haben am 10.10.2011 das Eckpunktepapier zum Finanzvertrag beschlossen (Vorlage 11/516). Für den Bereich Kinder- und Jugendhilfe wurde darin Folgendes geregelt:
„Stadt und Landkreis Hildesheim werden gemeinsam den Leistungsumfang und den Ressourcenaufwand in den Jugendämtern für 2010, 2011 und 2012 – so wie bereits für 2009 erfolgt – erfassen und benennen, dies mit dem Ziel, sich auf gemeinsame Standards für den Erhalt adäquater Unterstützungssysteme für Kinder und Jugendliche in Stadt und Landkreis zu verständigen und die vorhandenen Konsolidierungspotenziale (ggfs. unter Berücksichtigung spezifischer Bedarfe für Kinder aus Stadt und Landkreis) differenziert zu ermitteln und zu benennen. Die Einzelheiten zu dem hierzu kurzfristig abzustimmenden Controllingverfahren werden alsbald in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Das Controllingverfahren ist so zu gestalten, dass bereits im ersten Halbjahr 2012 verwertbare Erkenntnisse vorgelegt werden können.“
Zwischenzeitlich hat sich die Controllinggruppe konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen. Die diesbzgl. abgeschlossene Vereinbarung zwischen Landkreis Hildesheim und Stadt Hildesheim über ein Controllingverfahren zu den Aufgaben „Jugendbereich: Kinder- und Jugendhilfe“ sowie „Sozialbereich: SGB XII“ entsprechend der Eckpunkte für einen Finanzvertrag, wie sie vom Kreistag und Stadtrat in ihren Sitzungen am 10.10.2011 beschlossen wurde, erhalten Sie in der Anlage zur Kenntnis.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Controllingvereinbarung (409 KB) |