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Vorlage - 11/546  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplans AU/EN 308 "Glockensteinfeld-West" mit örtlicher Bauvorschrift
-Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Achtum-Uppen Anhörung
29.11.2011 
Sitzung des Ortsrates Achtum-Uppen abgelehnt   
Ortsrat Einum Anhörung
30.11.2011 
Sitzung des Ortsrates Einum abgelehnt   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
30.11.2011 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Geltungsbereich  

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Vermarktung der Gewerbegrundstücke hat sich gezeigt, dass es für einzelne Betriebe mit besonderer Ausrichtung auf den Fernverkehr ausnahmsweise möglich sein sollte, von der Autobahn sichtbar für sich zu werben. Zur besseren Vermarktung des Gewerbegebietes Glockensteinfeld soll nun in diesem Sinne eine Neuregelung der Zulässigkeit von Werbeanlagen im Plangebiet erfolgen. Die Art der Nutzung sowie die Regelungen zur Zulässigkeit von Werbeanlagen im Plangebiet werden daher grundsätzlich beibehalten.

 

Die Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet Glockensteinfeld entspricht nicht der Zielsetzung des Gebiets und führt zu negativen Auswirkungen auf das städtebauliche Umfeld. Im Bebauungsplan AU/EN 308 „Glockensteinfeld-West“ wurden sie jedoch nicht ausgeschlossen. Dies soll nun mit der 1. Änderung erfolgen.

 

Insgesamt handelt es sich um Änderungen, durch welche die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die 1. Änderung des Bebauungsplans AU/EN 308 kann daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden.

 

Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung:

?         Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Neuregelung der Zulässigkeit von Werbeanlagen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans AU/EN 308 Glockensteinfeld-Westmit örtlicher Bauvorschrift wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch 4-wöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

1.      Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich (71 KB)      
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