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Sachverhalt:
Nach § 56 NGO gehören dem Verwaltungsausschuss der Oberbürgermeister, die Beigeordneten sowie die Mitglieder nach § 51 Abs. 4 Satz 1 NGO (beratende Mitglieder) an. Nach § 8 der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim treten hinzu die Beamtinnen und Beamten auf Zeit; sie haben beratende Stimme.
Nach dem Berechnungsverfahren Hare-Niemeyer haben die Fraktionen bzw. Gruppen folgendes Vorschlagsrecht:
CDU-Fraktion: 3 Sitze
SPD-Fraktion: 3 Sitze
Fraktion Bündnis!: 2 Sitze
Fraktion Bündnis90/Grüne: 1 Sitz
FDP/BAH-Gruppe: 1 Sitz
Da die Fraktion Bündnis 90/Grüne und die Gruppe FDP/BAH nur einen Sitz erhalten, können sie gem. § 56 Abs. 3 NGO jeweils einen zweiten Vertreter benennen.
Gemäß Hauptsatzung gehören zudem die Beamtinnen und Beamten auf Zeit dem Verwaltungsausschuss mit beratender Stimme an.
Beschlussvorschlag:
Dem Verwaltungsausschuss gehören neben dem Oberbürgermeister folgende Beigeordnete und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter an:
Beigeordnete(r) Stellvertreter(in)
Herr Dr. Kumme Herr Eggers
Herr Palandt Herr Göke
Herr Ranke Herr Wodsack
Herr Blum Frau Finke
Herr Dr. Häger Herr Kretschmer
Herr Dr. Hammer Frau Schröer
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Herr Spieth Herr Räbiger
Frau Goldmann
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Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in anliegender |
X |
nein |
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Vorlage erläutert |
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