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Sachverhalt:
Nach § 50 der Niedersächsischen Gemeindeordnung gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung.
Die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung ist in der Runde der Fraktionsvorsitzenden bzw. seither abgestimmt worden.
Wegen Einführung des Ratsinformationssystems werden analog zu den schon geänderten Regelungen für die Protokolle des Verwaltungsausschusses noch die Regelungen für die Niederschriften des Rates (§ 18) und der Ausschüsse (§ 22) redaktionell angepasst.
Die Änderungen zur bis zum 31.10.2006 geltenden Geschäftsordnung sind in Fettdruck markiert.
Änderungen Niederschriften (bisherige Form):
§ 18 Nr. 3:
Die Niederschrift wird allen Ratsmitgliedern zugestellt. Einwendungen gegen Form und Inhalt der
Niederschrift sind spätestens bis zu Beginn der Sitzung, in der das
Protokoll genehmigt werden soll,
schriftlich beim Oberbürgermeister vorzubringen. Über Anträge auf Berichtigung
entscheidet der Rat spätestens in der nächsten Sitzung, ggf. nach Vorlage einer
Tonbandaufnahme.
§ 22 Nr. 8:
Über jede Ausschusssitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die den
Ausschussmitgliedern und den Fraktionsgeschäftsstellen durch Einlegung in deren
Schließfächer zugestellt wird.
Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung wird beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
X |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
Geschäftsordnung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geschäftsordnung 11-06abgest (108 KB) | (71 KB) |
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