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Vorlage - 07/117  

Betreff: Einrichtung von Krippen- und Hortplätzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bernd SteinertAktenzeichen:FB 50 Soziales und Jugend
Federführend:50 Fachbereich Soziales und Jugend Beteiligt:50.3 Jugend und Familie
Bearbeiter/-in: Steinert, Bernd   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
14.05.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   
Jugendhilfe- und Sozialausschuss Vorberatung
14.05.2007 
Gemeinsame Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses und des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften      
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Krippenplätze

 

Aufgrund der bundesweiten Diskussion über den Ausbau des Angebots an Krippenplätzen zur Tagesbetreuung der unter dreijährigen Kinder soll in der Stadt Hildesheim der Ausbau von Krippenplätzen zügiger vorangetrieben werden. Mit den bisherigen Umwandlungen wurde mit Stand 01.08.2007 eine Bedarfsdeckung von ca. 9,5 % erreicht. Um dem für die Stadt Hildesheim angedachten Versorgungsgrad mit Krippenplätzen von 20 % näher zu kommen und im Vorgriff auf eine Entscheidung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, soll die Anzahl der Krippenplätze zum 01.08.2007 weiter ausgebaut werden.

 

Bereits am 25.04.2007 fand am „runden Tisch für die Umwandlung von Kindergartenplätzen in Krippenplätze“ ein Gespräch statt, zu dem alle Trägervertreter der Hildesheimer Kindertagesstätten eingeladen wurden. Ziel dieser Veranstaltung war die Einrichtung weiterer Krippenplätze sowie die Einrichtung von Tagespflegestellen für unter 3-jährige Kinder.

 

Folgende Träger sind bereit und in der Lage, folgende Betreuungsplätze zum 01.08.2007 einzurichten:

 

Waldorf-Kiga e.V., Albrecht-Haushofer-Str. 1a                      12 – 15 Krippenplätze

Ev. Kiga Matthäus, Sensburger Ring 1a                                12 – 15 Krippenplätze

HAWK, Hohnsen 4                                                                  12 – 15 Krippenplätze

Spielraum e.V., Waterloostr. 25                                               3 –   4 Krippenplätze

Städt. Kita Pusteblume, Moltkestr. 62                                    12 – 15 Krippenplätze

Städt. Kita Himmelsthürchen, Posener Weg 1                        8 – 10 Tagespflegeplätze

Städt. Kita Pusteblume, Gebäude Moltkestr. 62                       8 – 10 Tagespflegeplätze.

 

Insgesamt bedeutet das, dass zusätzlich zu den aus den Umwandlungsverhandlungen einzurichtenden 30 – 36 Krippenplätzen für das Jahr 2007/2008 51 – 64 neue Krippenplätze und 16 – 20 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren in der Stadt Hildesheim geschaffen werden und somit ein Versorgungsgrad an Krippenplätzen von 12,1 % erreicht wäre.

 

Zu dem Angebot an reinen Krippenplätzen werden zusätzlich ca. 80 Kinder unter 3 Jahren in Kindergartengruppen und ca. 35 Kinder unter 3 Jahren durch Tagespflegepersonen betreut.

 

Für die Einrichtung der zusätzlichen Betreuungsplätze zum 01.08.2007 entsteht mindestens folgender Aufwand:

 

Personalkosten:

 

für die Einrichtung von 4 Krippengruppen mit je 12 – 15 Kindern:       300.800,00 €

für die Einrichtung einer Krippengruppe mit 3 – 4 Kindern:                     11.000,00 €

für die Einrichtung von 2 Großpflegestellen mit je 8 – 10 Kindern:         71.000,00 €

 

Personalkosten insgesamt pro Kindertagesstättenjahr:                      382.800,00 €

Sachkosten einmalig zur Einrichtung der Gruppen:                               30.000,00 €

Kosten insgesamt:                                                                                412.800,00 €.

 

Da die bisher mit dieser Betreuungsform arbeitenden Träger zurückgemeldet haben, dass eine Betreuung von 6 Std./tägl. nicht ausreicht, führt die Ausweitung auf ein Betreuungsangebot von 8 Std./tägl. zu folgenden Zusatzkosten:

 

Personalkosten:

 

für die Einrichtung von 4 Krippengruppen mit je 12 – 15 Kindern:        103.200,00 €

für die Einrichtung einer Krippengruppe mit 3 – 4 Kindern:                       3.600,00 €

für die Einrichtung von 2 Großpflegestellen mit je 8 – 10 Kindern:          21.000,00 €

 

Zusätzlich zu den neuen Einrichtungen wollen die ev. Kita  Lämmerweide, die DRK-Kita Villa Kunterbunt und die AWO-Kita Spandauer Weg ihr bisheriges Angebot von 6 Std./tägl. auf eine 8-stündige tägliche Betreuung erweitern. Für die Erhöhung der Betreuungsstunden von 6 Std./tägl. auf 8 Std./tägl. entstehen Kosten je Kindertagesstätte in Höhe von 25.800,00 €.

 

Kosten insgesamt für die Erhöhung der Betreuungsstunden:               77.400,00 €

 

Kosten insgesamt:                                                                                618.000,00 €

 

 

Aufgrund der Einrichtung einer Krippengruppe in einer städtischen Einrichtung ist die Einrichtung von 2 zusätzlichen Stellen erforderlich. Die Personalkosten hierfür sind in der obigen Aufstellung enthalten.

 

Im Rahmen der Umwandlungsverhandlungen, dem Abbau von Kindergartenplätzen und der Einrichtung von Krippenplätzen, wurden bzw. werden bis zum 31.07.2007 Kosten in Höhe von insgesamt 421.000,00 € eingespart.

 

 

2. Hortplätze

 

Derzeit sind in der Stadt Hildesheim für 494 Hortplätze in 18 Einrichtungen verschiedener Träger entsprechende Betriebserlaubnisse vom Landesjugendamt erteilt. Aufgrund des hohen Bedarfs an Hortplätzen in dem Gebiet Marienburger Höhe werden zum nächsten Kita-Jahr in der städtischen Kindertagesstätte Körnerstr. 20 Kindergartenplätze in Hortplätze umgewandelt, so dass zum 01.08.2007 insgesamt 514 Hortplätze im Stadtgebiet zur Verfügung stehen.

 

Bereits zum  01.03.2007 wurde von der Stadt Hildesheim die Hortbetreuung an der Grundschule Pfaffenstieg vom dortigen Förderverein mit insgesamt 32 Hortplätzen übernommen. Dafür war die Einrichtung von insgesamt 4 zusätzlichen Teilzeitstellen erforderlich.

 

Eine Auswertung hat ergeben, dass zum 01.08.2007 noch weitere 66 Vormerkungen auf einen Hortplatz vorliegen, die aufgrund fehlender Plätze nicht berücksichtigt werden können.

 

Davon entfallen auf das Planungsgebiet:

 

Südstadt, Galgenberg, Marienburger Höhe                                        14 Plätze

Oststadt                                                                                                6 Plätze

Nordstadt                                                                                              5 Plätze

Weststadt/Moritzberg                                                                         28 Plätze

Himmelsthür                                                                                         5 Plätze

Ochtersum                                                                                            8 Plätze.

 

Um den erforderlichen Bedarf an Hortplätzen in den einzelnen Planungsgebieten zum 01.08.2007 zu decken, entstehen Kosten zur Einrichtung zusätzlicher Hortplätze in Höhe von vorläufig ca. 150.000,00 €.

 

Aufgrund der Einrichtung bzw. Erweiterung von Hortgruppen in städtischen Einrichtungen ist die Einrichtung von 5 zusätzlichen Teilstellen erforderlich.

 

Allen aufgeführten Mehrausgaben stehen im Einnahmebereich 20 % Finanzhilfe des Landes und Elternbeiträge gegenüber.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Einrichtung von zusätzlichen Krippen- und Hortplätzen wird in der vorgelegten Form zugestimmt.

 

Um eine bedarfgerechte Betreuung der Kinder sicherzustellen, wird einer 8-stündigen Krippenbetreuung der Vorzug gegeben.

 

Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel und der Schaffung von zusätzlichen Stellen wird zugestimmt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 


 

 

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