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Vorlage - 07/115  

Betreff: Reinigungs- und Ordnungsmanagement für die Innenstadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Roman EhlersAktenzeichen:Dezernat C/ ZD
Federführend:Dezernat C Bearbeiter/-in: Ehlers, Roman
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Anhörung

Reinigungs- und Ordnungsmanagement für die Innenstadt

Reinigungs- und Ordnungsmanagement für die Innenstadt

 

Der morgendliche Gang durch die Fußgängerbereiche, Seitenstrassen, Wege und Plätze offenbart einen sehr unbefriedigenden Anblick:

Schmutz, Scherben, Abfall, Zerstörungen und Beschmierungen, aufgeweichte oder zerrissene Plakat- und Zeitungsreste, überfüllte oder gar zerstörte Abfallbehälter etc. zeugen von fahrlässigem, nachlässigem oder übermütigem Tun in der Innenstadt.

 

Zwar werden von Ordnungskräften vermehrt Kontrollen durchgeführt und das vom Rat beschlossene Ordnungsrecht verstärkt angewandt, aber die Spuren, die das Bild der Straßenräume erheblich beeinträchtigen, werden erst im Laufe des Tages und oft erst nach Klärung unterschiedlichster Zuständigkeiten beseitigt. Nicht selten müssen Verwaltungsverfahren angestrebt werden, die erheblichen Zeitverzug bedeuten.

 

Zusätzlich wirkt erschwerend, dass private Zuständigkeiten zum Teil nur sehr unzulänglich wahrgenommen werden, dieses betrifft z. B. insbesondere die schnelle Beseitigung von Grafittimalereien an Privatgebäuden und die Reinigungspflicht von Fußwegen.

 

Ziel ist es, diese Unzulänglichkeiten nicht länger zu dulden. Ein Weg ist dabei sicherlich auch, die Verursacher zur Verantwortung zu ziehen und Sensibilität auch bei den Hausbesitzern zu erreichen. Wesentlicher ist es aber, handeln zu können und die Unzulänglichkeiten schnellstmöglich zu beseitigen.

 

Für die Stadtverwaltung stellt sich damit die Aufgabe, Kräfte zu bündeln und die unterschiedlichsten Zuständigkeiten für Ordnungs-, Reinigungs- und Reparaturkräfte zu einer Einheit zusammen zu binden, um schneller und effektiver handeln zu können. Die dazu erforderliche Organisation wird derzeit vorbereitet und unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals eine Umorganisation angestrebt. Die dafür erforderlichen Schritte sind eingeleitet.

Darüber hinaus ist die Einbindung und Mitwirkung der Kaufleute und Hauseigentümer wichtige Voraussetzung für den Erfolg, die ein schnelles Handeln voraussetzt. Im Rahmen des Programms „Quartiersinitiative Niedersachsen (QiN)“ kann eine Aufnahme in das Förderprogramm für dieses Zusammenwirken beantragt werden. Ein entsprechender Antrag soll jetzt mit den Akteuren der Innenstadt abgestimmt werden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr wird um Kenntnis gebeten.

 


 

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