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Sachverhalt:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung richtet sich auf die dauerhafte Einrichtung der Stellen im Betreuungsbereich Krippe als auch Hort.
In der Betreuungsform Krippe tritt im Jahr 2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt sind noch ca. 250 Betreuungsplätze einzurichten, um dem Rechtsanspruch Rechnung zu tragen. Insofern können die beantragten Stellen nicht wieder entfallen.
Für die Einrichtung der Krippenplätze werden beim Land Niedersachsen Zuwendungen beantragt, um die erforderlichen baulichen Maßnahmen als auch die Ausstattung der Krippenräume vorzunehmen. Seitens des Landes ist eine Zweckbindung von 25 Jahren vorgesehen.
Bei einer befristeten Einrichtung einer Krippengruppe müssten die gewährten Zuwendungen anteilig an das Land zurückgezahlt werden.
Auch in der Betreuungsform Hort ist für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Eine Bedarfsermittlung hat einen zusätzlichen Bedarf von 185 Hortplätzen ergeben. Dieser Bedarf wurde mit der Vorlage 10/263 dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss dargelegt und durch Beschlussfassung anerkannt.
Mit der Einrichtung der beantragten Stelle kann auf der Grundlage des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder lediglich eine Betreuung von 10 Kindern erfolgen.
Weitere Plätze und Stellen sind zu einem späteren Zeitpunkt einzurichten.
Sollte der demographische Wandel zu einem Überangebot an Betreuungsplätzen und somit zu Personalüberhängen führen, ist ein Personalabbau jederzeit über die zahlreich vorhandenen befristeten Stellen im Bereich der Tagesbetreuung möglich.
Anlage/n:
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