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Sachverhalt:
Die Wahl des Vorsitzenden und der Fachmitglieder des Umlegungsausschusses erfolgt nach §§ 4 und 5 der Niedersächsischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) vom 24.05.2005 (Nds. GVBl. Nr. 12/2005 S. 183), geändert durch Art. 2 der VO v. 12.11.2010 (Nds. GVBl. Nr. 26/2010 S. 514) durch den Rat der Gemeinde durch Einzelwahl für die Dauer von fünf Jahren. Die Wiederwahl ist zulässig.
Der Rat der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung am 10.10.2005
? Herrn Richter am Amtsgericht Hildesheim Norbert Müller
? Herrn Rechtsanwalt und Notar Gerhard Böttcher
? Herrn Dipl.-Ing. Reinhold Oldeweme
? Herrn Dr. Ing. Friedrich Kohlenberg
? Frau Dipl.-Ing. Christina Brandt
? Herrn Dipl.-Ing. Bodo Prehn
? Herrn Dipl.-Ing. Karl Busch
? Herrn Dipl.-Ing. Burkhard Pietsch
in den Umlegungsausschuss gewählt. Die Amtszeit endete am 10.10.2010.
Die bisherigen Mitglieder konnten – bis auf Frau Brandt – für eine Wiederwahl gewonnen werden. Frau Brandt ist Dezernatsleiterin beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Regionaldirektion (RD) Göttingen geworden. Aus räumlichen Gründen bietet sich eine Wiederwahl nicht an. Als Nachfolger konnte Herr Uwe Strauß gewonnen werden, der bei der LGLN RD Hameln Dezernatsleiter für die Wertermittlung und Bodenordnung ist.
Die vorgeschlagenen Herren haben schriftlich ihre Bereitschaft zur Mitarbeit erklärt und erfüllen in besonderem Maß die fachlichen und formellen Voraussetzungen gemäß DVO-BauGB.
Beschlussvorschlag:
Gemäss § 5 der Niedersächsischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) vom 24.05.2005 (Nds. GVBl. Nr. 12/2005 S. 183), geändert durch Art. 2 der VO v. 12.11.2010 (Nds. GVBl. Nr. 26/2010 S. 514) wählt der Rat der Stadt Hildesheim folgende Mitglieder für fünf Jahre in den Umlegungsausschuss der Stadt Hildesheim:
1.) Vorsitzender des Umlegungsausschusses:
2.) Stellvertretender Vorsitzender:
3.) Fachmitglied für die Fachrichtung „Vermessung“:
4.) Stellvertretendes Fachmitglied für die Fachrichtung „Vermessung“:
5.) Fachmitglied für die Fachrichtung „Grundstückswertermittlung“:
6.) Stellvertretendes Fachmitglied für die Fachrichtung „Grundstückswertermittlung“:
7.) Fachmitglied für die Fachrichtung „Hochbau, Städtebau oder Bauingenieurwesen“:
8.) Stellvertretendes Fachmitglied für die Fachrichtung „Hochbau, Städtebau oder Bauingenieurwesen“:
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n: