Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 11/126  

Betreff: Bebauungsplan HM 306 "Große Venedig Mitte" mit örtlicher Bauvorschrift - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Streich, Harald
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Streich, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
23.03.2011 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
HM306_Geltungsbereich  

Sachverhalt:

Das Wohnhaus Große Venedig 16 entspricht zwar in seiner Kubatur der gewünschten Umgebungsstruktur, es besitzt aber keine ausreichenden Denkmaleigenschaften und steht nicht unter Denkmalschutz. Durch langjährigen Instandsetzungsstau befindet sich das Gebäude in einem schlechten Erhaltungszustand. Ein Abbruch wird daher möglicherweise nicht zu verhindern sein. Nach Abbruch des Gebäudes bestehen verschiedene Optionen der baulichen Entwicklung des Grundstücks sowie der direkt angrenzenden Bereiche. Diese haben großen Einfluss auf den Erhalt der städtebaulichen Gestalt und des Orts- und Landschaftsbilds.

 

Es ist daher geboten, einen Bebauungsplan aufzustellen, um die vorhandene städtebauliche Qualität des Quartiers zu sichern. Durch die Festsetzung des Maßes der zukünftigen baulichen Nutzung soll diese in einem verträglichen und vertretbaren Rahmen gehalten werden. Damit sich zukünftige Vorhaben auch gestalterisch in den Bestand einfügen, ist es angebracht, im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens auch eine örtliche Bauvorschrift aufzustellen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung des Bebauungsplans HM 306 „Große Venedig Mitte“ und der örtlichen Bauvorschrift MH 306 „Große Venedig Mitte“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m.  §§ 97 und 98 NBauO beschlossen.

 

Die Aufstellung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Anlage/n:

Übersichtsplan - Geltungsbereich

 


       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich HM306_Geltungsbereich (87 KB)      
Seitenanfang