Stadt Hildesheim

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Vorlage - 11/075  

Betreff: Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Winterdienst
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Fraktion B 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Schäfer, Klaus
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
07.03.2011 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zurückgestellt   
02.05.2011 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zurückgezogen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung

Sachverhalt:

 

Die nicht erfolgte Räumung von vielen Straßen, Rad- und Gehwegen hat in Hildesheim auch in diesen Winter für viele Diskussionen gesorgt. Für Gehbehinderte oder Menschen im Rollstuhl führte diese Situation quasi zu einer Art Hausarrest. Um diese Zustände zukünftig vermeiden zu können, bitten wir um die Beantwortung der folgende Fragen:

 

1.       Da die Stadt laut NStrg die ihr obliegende Aufgabe per Verordnung an die Bürger delegiert, ist sie bei Nichträumung durch den Grünstücksanrainer haftbar zu machen?

2.       Wenn der Grundstücksanrainer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, kann die Stadt diese für ihn erledigen und ihm die Räumung in Rechnung stellen?

3.       Wie hoch ist das derzeitige Ordnungsgeld bei Nichteinhaltung der Räumpflicht?

4.       Wie hoch waren die Ordnungsgelder die im Winter 2009/2010 bei Verstoß gegen die Räumpflicht erhoben worden?

5.       Wie viele angezeigte Fälle wegen Nichteinhaltung der Räumpflicht gab es im Winter 2009/2010

 

Wir bitten diese Fragen im Ausschuss für Feuerschutz, Recht und innere Angelegenheiten zu beantworten.

 

 
Die Verhältnisse auf den Hildesheimer Fuß- und Radwegen waren im Winter 2009/2010 und im Winter 2010/2011 über lange Zeiträume hin katastrophal. Es gab viele Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern und viele Stürze mit z.T. schweren Verletzungen. Auf etwa 80% des Fuß- und Radwegenetzes herrschten über viele Wochen hin rechtswidrige Zustände. Dies darf sich nicht wiederholen.

Die Stadt ist gem. § 1 und 2 des Nds. SOG für die öffentliche Sicherheit verantwortlich.
Die Stadt ist gem. § 52 Niedersächsisches Straßengesetz zum Winterdienst auch auf  Fuß- und Radwegen verpflichtet. Soweit sie die Straßenreinigung den Anliegern übertragen hat, muss die Stadt  auf die Einhaltung der Vorschriften achten.
Zur Verbesserung der Situation reichen Einzelmaßnahmen nicht aus, sondern es ist erforderlich, Fehler und Versäumnisse der vergangenen Winter zu  analysieren und umfassende Vorschläge für Verbesserungen zu erarbeiten. Die Stadt Braunschweig hat mit diesem Vorgehen sehr gute Erfahrungen gemacht,  s. http://www.presse-service.de/data.cfm/static/776729.html

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei winterlichen Verhältnissen auch die Fuß- und Radwege geräumt und gestreut werden. Dazu soll nach dem Vorbild der Stadt Braunschweig eine städtische Arbeitsgruppe unter Beteiligung von VCD und ADFC bis zum Herbst 2011 folgende Maßnahmen vorbereiten:

·         Rationalisierung des Winterdienstes durch organisatorische Änderungen (Tausch bzw. Zusammenfassung von Räumstrecken)

·         Ausweitung des Winterdienstes auf Radwegen, Erarbeitung von Prioritäten für die Hauptrouten des Radverkehrs

·         verbesserter Winterdienst vor städtischen Liegenschaften

·         intensive Öffentlichkeitsarbeit durch Presseinformationen, Internetangebot, Faltblatt und eine Telefon-Hotline

·         schärfere Kontrollen vor eigenen wie vor privaten Grundstücken

·         sofortige Glättebeseitigung auf gefährlich glatten Fuß- und Radwegen im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten der Winterdienstpflichtigen.

 


Anlage/n:

 

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