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Sachverhalt:
Die Unterrichtung und Erörterung zur 2. Änderung des Bebauungsplans HM 39 „Stresemannstraße“ hat in der Zeit vom 04.10.2010 bis 29.10.2010 stattgefunden. Seitens der Öffentlichkeit wurden dazu keine Stellungnahmen abgegeben.
Für das geplante private Bauvorhaben wurde zwischenzeitlich ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das zu dem Ergebnis kommt, dass die geplante Umbaumaßnahme auch aus immissionsschutzrechtlicher Sicht realisierbar ist. Die Planung wurde daraufhin in einen Entwurf zur Bebauungsplanänderung eingearbeitet, der nun öffentlich ausgelegt werden kann.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren zur öffentlichen Auslegung beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans HM 39 „Stresemannstraße“ wird einschließlich der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
Bebauungsplanentwurf
Entwurfsbegründung
Schalltechnisches Gutachten
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplanentwurf (919 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entwurfsbegründung (64 KB) | ||||
3 | öffentlich | Schalltechnisches Gutachten (2661 KB) |