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Sachverhalt:
Am 15. März fasste der Rat der Stadt Hildesheim mit der Drucksache 10/064-1 den folgenden Beschluss:
„1. Der Verlegung der B6 zum Zwecke der Erschließung von Erweiterungsmöglichkeiten für den Hafen wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt mit der WSV die Vereinbarung über die Planung und den Bau einer Uferspundwand für eine neue Umschlagstelle des Hafens Hildesheim für den kombinierten Verkehr abzuschließen. Die Ausstiegsmöglichkeiten sind in § 3 Abs. 2 und § 8 dieser Vereinbarung geregelt. In der Vereinbarung ist abzusichern, dass die Stadt Hildesheim ihre Rechte und Pflichten später an die HBG oder eine noch zu gründende Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) übertragen kann.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer PEG vorzubereiten, sofern die HBG sich als nicht geeignet für die Realisierung der beschriebenen Maßnahmen erweist. Die Gründung soll bis Ende des Jahres 2010 erfolgen.“
Eine eventuelle Ertüchtigung und Erweiterung des Hafens ist als eine der bedeutendsten Infrastrukturmaßnahmen der nächsten Jahre anzusehen. Gemeinsam mit der Entwicklung des Gewerbeparks Nord ergeben sich aus diesem Projekt erhebliche Potenziale für die zukünftige Entwicklung der Hildesheimer Wirtschaft und Hildesheims als Ganzem. Zugleich ergeben sich erhebliche Risiken für den Haushalt der Stadt Hildesheim. Um die Entwicklung in Hafen und Gewerbepark stets optimal begleiten zu können, wird die Verwaltung gebeten, die Politik zunächst in den benannten Sitzungen und darüber hinaus zukünftig vierteljährig zu informieren.
Wir bitten darum, für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften am 24. November sowie die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr am 01. Dezember folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen:
- Sachstandsbericht der Verwaltung über den Fortgang der Planungen und Verhandlungen über die Verlegung der Bundesstraße 6 im Gebiet des Hafens und über die Planungen und Verhandlungen über die Hafenertüchtigung sowie Hafenausweitung um einen kombinierten Verkehr.
Im Rahmen des oben genannten Tagesordnungspunktes bitten wir die Verwaltung unter anderem um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1.a) Welche Baumaßnahmen zur Ertüchtigung des Hafens sind (beispielsweise auf Grund der Anspannung des Wasserspiegels und auf Grund der vorhandenen Bausubstanz) im bisherigen Hafengebiet unbedingt notwendig, welche Maßnahmen wären darüber hinaus wünschenswert?
b) Welcher Finanzierungsbedarf besteht für diese Maßnahmen?
c) Wie sollen die Maßnahmen finanziert werden?
2.a) Wie weit sind die Planungen für die Errichtung einer trimodalen Anlage (kombinierter Verkehr) gediehen?
b) Welche Modelle wurden bisher erstellt, und welcher Finanzierungsbedarf wurde hierfür bisher ermittelt?
c) Welche Finanzierungsmöglichkeiten und -modelle für diese Erweiterungsmaßnahme wurden bisher ermittelt, und welche davon werden weiter verfolgt?
d) Insofern es sich um Zuschüsse und Förderungen durch Land, Bund oder EU handelt, welche Voraussetzungen für diese Förderungen und Zuschüsse müssen erfüllt sein, und wie können/sollen sie erfüllt werden? Insofern es sich um Beteiligungsmodelle Dritter handelt, mit welchen Unternehmen wird derzeit über eine Beteiligung verhandelt, und wie wird das Interesse dieser Unternehmen eingeschätzt?