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Vorlage - 10/411  

Betreff: Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der TZH - Technologiezentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mbH
hier: Feststellung Jahresabschluss 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Riemenschneider, Claudia
Federführend:Dezernat B Bearbeiter/-in: Riemenschneider, Claudia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Information
24.11.2010 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften      
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
01.12.2010 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Anlage1_Bestätigungsvermerk  
Anlage2_Vermerk_gem_Eigenbetriebsverordnung  
Anlage3_Bilanz  
Anlage4_GuV  
Anlage5_Lagebericht  
Anlage6_Wirtschaftsplan_2011  

Sachverhalt:

Die TZH-Technologiezentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung beabsichtigt demnächst eine Gesellschafterversammlung u. a. mit folgender Tagesordnung durchzuführen:

 

?      Beschluss über den Jahresabschluss 2009 und Ergebnisverwendung

?      Entlastung der Geschäftsführung

?      Wirtschaftsplan 2011

 

Zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist die Stadt Hildesheim als Alleingesellschafterin berechtigt. Der Vertreter der Stadt Hildesheim ist nach § 111 NGO an die Weisungen des Verwaltungsausschusses gebunden.

 

Jahresabschlusses 2009

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 der TZH-Technologiezentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung (TZH) wurde von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Paul, Hartmann & Coll., Peine (Wirtschaftsprüfer), durchgeführt. Dem TZH wurde vom Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2009 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt (Anlage 1). Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wird ergänzt um den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 20.10.2010 über die ergänzende Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009. Das RPA ist dem Bericht mit Vermerk gem. § 28 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung vom 20.10.2010 gefolgt (Anlage 2) und hat keine abweichenden Feststellungen getroffen.

 

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung 2009 sowie der Lagebericht sind als Anlagen 3, 4 und 5 beigefügt.

 

Bilanz und GuV zum 31.12.2009 weisen folgende wesentliche Ergebnisse aus:

 

 

 

31.12.2009

TEUR

31.12.2008

TEUR

Bilanzsumme

467

434

Gezeichnetes Kapital

511

511

Verlustvortrag

110

134

Jahresüberschuss

26

24

Anlagevermögen

18

16

Umlaufvermögen

448

406

 

 

 

Umsatzerlöse

268

252

Personalaufwand

45

44

Sonstige betriebliche Aufwendungen

195

189

Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

31

28

 

 

Der Jahresabschluss 2009 mit einer Bilanzsumme von 467.330,77 € weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 26.361,11 € auf. Das Betriebsergebnis ist im T€ 2 höher ausgefallen als im Vorjahr.

 

Die Mieträume waren im Geschäftsjahr 2009 zu 93% ausgelastet, dies, sowie die höheren Mieteinnahmen aufgrund der Staffelmiete führten zu erhöhten Umsatzerlösen im Vergleich zum Vorjahr.

 

Die Aufwendungen im Heizkostenbereich sind witterungsbeding erhöht. Demgegenüber stehen erhöhte Nachzahlungen der Mieter aufgrund des höheren Verbrauches.

 

Die Eigenkapitalsituation hat sich durch den Jahresüberschuss entsprechend dem Vorjahr weiter verbessert, das Eigenkapital beträgt T€ 428.

 

Der Arbeitsausschuss der TZH GmbH hat in seiner Sitzung am 01.11.2010 der Gesellschafterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und die Entlastung der Geschäftsführung empfohlen. Ferner soll sie beschließen, dass der Gewinn zum Abbau des Verlustvortrages auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 

Kenntnisnahme des Wirtschaftsplans 2009

 

Der vom Geschäftsführer aufgestellte Wirtschaftsplan 2011 ist als Anlage 6 beigefügt. Er schließt mit Aufwendungen i.H.v. T€ 254 sowie Erträgen i.H.v. T€ 265 und dementsprechend einem Jahresüberschuss i.H.v. T€ 10 ab.

 

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2009 obliegt gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages dem Arbeitsausschuss der TZH GmbH und ist der Gesellschafterversammlung zur Kenntnis zugeben. Der Wirtschaftsplan wurde im Rahmen der Arbeitsausschussitzung am 01.11.2010 einstimmig beschlossen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung der TZH- Technologiezentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung - wird ermächtigt,

?      der Feststellung des Jahresabschlusses 2009 zuzustimmen,

?      der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen,

?      weiterhin zu beschließen, dass der Gewinn zum Abbau des Verlustvortrages auf neue Rechnung vorgetragen wird,

?      und den Wirtschaftsplan 2011 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

Anlage1 Bestätigungsvermerk

Anlage2 Vermerk gem. § 28 (2) Eigenbetriebsverordnung

Anlage3 Bilanz

Anlage4 GuV

Anlage5 Lagebericht

Anlage6 Wirtschaftsplan 2011

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1_Bestätigungsvermerk (992 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2_Vermerk_gem_Eigenbetriebsverordnung (420 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage3_Bilanz (263 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage4_GuV (243 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage5_Lagebericht (469 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Anlage6_Wirtschaftsplan_2011 (361 KB)      
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