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Sachverhalt:
In einer Schule in Uelzen wurde über die IP-Adresse eines städtischen Telefonanschlusses ein urheberrechtlich geschützter Film zum Upload angeboten. Im Juli 2010 erreichte die Schule ein anwaltliches Schreiben. Die Kanzlei fordert einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 850 € und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in der sich der Anschlussinhaber (hier die Stadt Uelzen) verpflichtet, für jeden künftigen Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 100 € zu zahlen. Der Verstoß wurde mit einen Ermittlungsdatensatz der Deutschen Telekom AG belegt.
Hierzu haben wir folgende Fragen:
1. Werden an den Hildesheimer Schulen drahtlose Netzwerke betrieben?
2. Wenn ja, mit welcher Verschlüsselung?
2.1. Sind die Rechner, die Internetzugang haben, mit ihren MAC-Adressen in den Routern registriert, um so zu verhindern, das von Außen auf das Netzwerk zugegriffen werden kann?
3. Sind Fälle bekannt, in denen illegal auf schulische Netzwerke zugegriffen wurde?
4. Gibt es Vorkehrungen, die es verhindern, dass Internetseiten mit illegalen Inhalten angesteuert werden können (z.B. Net/Nanny)?
5. Wer kontrolliert die Sicherheit von drahtlosen Netzwerken an den Hildesheimer Schulen?
Beschlussvorschlag:
Anlage/n: