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Vorlage - 06/212  

Betreff: 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Lerchenkamp-Ost", Bebauungsplan HN/DR 293 "Lerchenkamp-Ost" und Teilaufhebung Bebauungsplan HN 292
- Aufstellungsbeschlüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Edeltraut Gorning-Hildebrandt
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Beteiligt:Dezernat A
Bearbeiter/-in: Gorning-Hildebrandt, Edeltraut  13 Rechtsamt
Beratungsfolge:
Ortsrat Drispenstedt Vorberatung
14.11.2006 
Sitzung des Ortsrates Drispenstedt ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
22.11.2006 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Lerchenkamp Ost"  
Bebauungsplan HN 292, HN/DR 293 "Lerchenkamp Ost"  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Ausstieg Harsums aus der gemeinsamen Planung für das Gewerbegebiet Nord verändert die Ausgangslage für die weitere Entwicklung. Bereits erfolgte Planungen müssen angepasst und weiterentwickelt werden.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan wird im Gewerbegebiet Nord direkt westlich der Bahnlinie Hildesheim-Lehrte ein ca. 160 m breiter Streifen als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Fläche konnte seinerzeit nicht in die gewerbliche Baufläche einbezogen werden, weil sie im Landesraumordnungsprogramm als Fläche für die ergänzende Standortsicherung für eine KLV-Anlage (Güterverkehrszentrum) für den Raum Hannover vorgesehen ist. Es hat sich vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung herausgestellt, dass eine weitere Vorhaltung der seit 1998 reservierten Fläche nicht mehr erforderlich ist. Die Fläche entlang der Bahnlinie soll in die Gewerbeflächen einbezogen werden. Der Flächennutzungsplan ist dementsprechend zu ändern.

 

Diese Fläche entlang der Bahnlinie kann damit in den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Lerchenkamp Ost“ einbezogen werden. Durch den teilweise bereits begonnenen Bau der Erschließungsstraße wird diese Fläche mit erschlossen. Im nördlichen Teil erfordert der Ausstieg Harsums zusätzlich eine Änderung der Erschließung. Insgesamt ist damit die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes geboten.

 

Die Flächen nördlich der Landebahn sind im Planungsverbund gemeinsam mit der Gemeinde Giesen zu entwickeln. Hier muss zunächst ein neues Erschließungskonzept erarbeitet werden. Diesem neuen Konzept werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes HN 292 nicht mehr entsprechen. Demnach ist der überwiegende Teil des Bebauungsplanes HN 292 für die gemeinsam mit der Gemeinde Giesen zu entwickelnden Flächen zunächst aufzuheben.

 

Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans:

-          Bereitstellung von Gewerbeflächen als Voraussetzung für die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der 75. Flächennutzungsplanänderung, des Bebauungsplanes HN/DR 293 „Lerchenkamp Ost“ und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes HN 292 werden gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch

4-wöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in anliegender

X

nein

 

 

Vorlage erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

-          75. Änderung des Flächennutzungsplanes – Kartenausschnitt

-          Bebauungsplan HN 292, HN/DR 293 „Lerchenkamp-Ost“ - Kartenausschnitt

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Lerchenkamp Ost" (200 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bebauungsplan HN 292, HN/DR 293 "Lerchenkamp Ost" (151 KB)      
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