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Vorlage - 10/301  

Betreff: Gemeinsamer Antrag der SPD-Gruppe und der CDU-Fraktion: Gründung einer Bildungs- und einer Sportstiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Gemeinsamer Fraktionsantrag
Federführend:SPD-Gruppe Beteiligt:10 Büro des Oberbürgermeisters
Bearbeiter/-in: Baacke, Sebastian   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
30.08.2010 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung Bildungsstiftung  
Satzung Sportstiftung  

Sachverhalt:

 

Aus den Mitteln des aufgelösten Vereins pecunia non olet e.V.steht der Stadt für gemeinnützige Zwecke ein Betrag von 349.075,40 Euro zur Verfügung. Das Geld befindet sich auf einem Verwahrkonto.

 

Um gezielt Bildungs- und Sportprojekte zu unterstützen, welche durch die Stadt nicht gefördert werden können, werden die Gelder des Vereins in zwei Stiftungen eingebracht.

 

In Anerkennung der großen Bedeutung von Sport, Erziehung und Bildung sollen die auf die beiden Stiftungen entfallenden jeweils 170.000 Euro als Grundstock genutzt werden. Die Erträge aus diesem Vermögen sollen künftig durch die Stiftungen eingesetzt werden, um zum Nutzen aller Menschen in Hildesheim verwendet zu werden;

-          zur Förderung der individuellen Entwicklung der Persönlichkeit

-          zur sozialen Einbindung und Förderung ihrer Fähigkeit zur kulturellen Teilhabe

-          zur Förderung des Bewusstseins für die Bedeutung der Bildung

-          zur Förderung des Bewusstseins für die Bedeutung des Sports für die Gesellschaft

-          zur Förderung der Kinder und Jugendarbeit im Sport.

 

Ausgeschlossen sind Ersatzleistungen für staatliche Pflichtaufgaben durch die Stiftungen.

 

Die Stiftungen sind langfristig angelegt. Vorrangiges Ziel ist, Zustiftungen einzuwerben und ein Stiftungsvermögen aufzubauen. Sie wenden sich an alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und sonstige Organisationen mit der Bitte, die Arbeit der Stiftungen durch Zustiftungen, Spenden und ehrenamtliche Arbeit zu unterstützen.

 

Der Restbetrag von 9075,40 Euro wird in die Stiftung Feuerwehr Hildesheim eingebracht, um der Bedeutung auch dieser Stiftung insbesondere für ihre Jugendarbeit Rechnung zu tragen

 


Beschlussvorschlag:

1.      Der Rat der Stadt Hildesheim gründet eine Hildesheimer Sport-Stiftungund eine Hildesheimer Bildungsstiftungund stattet beide mit einem Stiftungskapital in Höhe von jeweils 170.000 Euro aus.

2.      Für die beiden Stiftungen werden die vorliegenden Stiftungssatzungen angenommen.

      3.   In die Stiftung Feuerwehr Hildesheim werden 9075,40 Euro als Zustiftung
            eingebracht

 


Anlage/n:

Satzung der Hildesheimer Bildungsstiftung

Satzung der Hildesheimer Sport-Stiftung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung Bildungsstiftung (87 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Satzung Sportstiftung (73 KB)      
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