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Gemäß § 75 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie
? auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,
? gemeinnützige Ziele verfolgen,
? aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzung erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind,
? die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten und
? auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens 3 Jahre tätig gewesen sind.
Bei dem Träger handelt es sich um einen ambulanten Jugendhilfeträger, der im Jahr 2006 durch Herrn Sevket Kus gegründet wurde und seitdem im Bereich der Stadt Hildesheim tätig ist. Inzwischen gehört zu dem Träger ein fester Mitarbeiterstamm mit vier erfahrenen Fachkräften, die ein mehrsprachiges Betreuungsangebot abdecken.
Schwerpunkt der Arbeit ist die Ambulante Erziehungshilfe nach dem SGB VIII für Kinder, Jugendliche und Familien mit Migrationshintergrund. Zu den angebotenen Sprachen gehören u.a. türkisch, kurdisch, russisch und arabisch. Weiterhin verfügen die Mitarbeiter über sehr gute Sozialraumkenntnisse.
Das Angebot der Trägers umfasst neben ambulante Hilfen gem. §§ 27, 41 ff SGB VIII auch Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII bzw. §§ 53,54 Sozialgesetzbuch – 12. Teil (SGB XII).
Das vorliegende ambulante Leistungsangebot ist sehr differenziert und aufgrund der angebotenen Sprachen sowie der Kenntnis über nationale Gewohnheiten insbesondere für Familien mit Migrationshintergrund, vorzugsweise aus dem islamischen Kulturkreis, geeignet. DiaLogiKus bietet damit als einziger Träger in der Stadt Hildesheim ein Angebot mit diesem Schwerpunkt an. Damit stellt diese Tätigkeit eine wichtige Ergänzung im Gesamtangebot der Erziehungshilfen in der Stadt dar. So wurden im 2009 durchschnittlich 25 Familien mit Migrationshintergrund durch DiaLogiKus mit einem Stundenumfang von knapp 5.000 Stunden betreut.
Der Träger DiaLogiKus ist durch sein spezifisches Angebot dem hiesigen Jugendamt ein verlässlicher und kompetenter Partner im Aufgabenbereich Hilfen zur Erziehung.
Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen kommt die Verwaltung zu der Einschätzung, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII erfüllt sind.
Beschlussvorschlag:
Der Träger DiaLogiKus wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n: